Beschluss: zurückgestellt

Herr Ramlow beantragt, die Vorlage B 0045/2018 zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen.

 

Frau Gessert weist auf einen Bürgerschaftsbeschluss hin, wonach das Kleingartenentwicklungskonzept der Bürgerschaft am 06.12.2018 zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.

 

Herr Zimmer entgegnet, dass die Verwaltung über 5 Jahre benötigt hat, um das Kleingartenentwicklungskonzept vorzulegen. Es ist daher gerechtfertigt, das umfangreiche Werk zu analysieren und in den Fraktionen zu besprechen.

 

Frau Lachowski stimmt einer Verweisung in die Fraktionen zu. Sie meint, dass das vorliegende Konzept teilweise inhaltlich nicht mehr aktuell ist.

 

Frau Lachowski beantragt Rederecht für Herrn Dienelt, Vositzender des KGV „Grünthal II“.

 

Dem beantragten Rederecht wird durch die Ausschussmitglieder zugestimmt.

 

Herr Dienelt nimmt Bezug auf die Präambel und die im Kleingartenentwicklungskonzept genannten Zielstellungen. Demnach dient der Kleingarten der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf. Diese Auffassung ist nach Meinung von Herrn Dienelt überholt. Vielmehr dient der Kleingarten heute der Erholung.

Zu den 5 Zielstellungen kritisiert Herr Dienelt, dass 4 Zielstellungen dafür gedacht sind, die Bedingungen für die REWA zu begünstigen und die Wasserentsorgung in den Kleingärten darzustellen. Die Entwicklung des Kleingartenwesens wird nur im ersten Ziel vage formuliert. Die Formulierung „im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung“ eröffnet nach Meinung von Herrn Dienelt die Möglichkeit, dass, wenn Bauland benötigt wird, die Kleingärten zu räumen sind.

Herr Dienelt kritisiert den zeitlichen Verzug bis zur Vorlage des Kleingartenentwicklungskonzeptes, da die Vereine bereits 2011 aufgefordert wurden, eine Stellungnahme abzugeben. Des Weiteren ist es für ihn fraglich, ab wann das Konzept gelten soll – 2011 (Beginn der Erarbeitung des Konzeptes), 2018 (Vorlage des ersten Teiles) oder ca. 2020 (Vorlage des dritten Teiles).

 

Frau Gessert hält die Vorwürfe für nicht gerechtfertigt. Wenn man das Konzept im Ganzen betrachtet, ist deutlich festzustellen, dass es sich ausführlich mit dem Erhalt und der Sicherung der Kleingärten beschäftigt. Jeder Kleingartenverein ist graphisch dargestellt. Stärken und Schwächen wurden herausgearbeitet.

Die Belange einer gesetzeskonformen Abwasserentsorgung wurden mit aufgenommen, sind aber nicht vordergründig für das Kleingartenentwicklungskonzept.

In dem Konzept geht es auch um das Ökosystem Stadtteiche und die Bewirtschaftung der Gräben sowie der Vorflut.

Frau Gessert stellt klar, dass im Konzept darauf hingewiesen wird, dass Kleingärten ein sehr wesentlicher Teil des städtischen Grünsystems sind. Dieser Fakt gehört zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Außerdem macht sie deutlich, dass keine Kleingartenanlage zu Gunsten einer baulichen Entwicklung „weggeplant“ werden soll. Es gibt eine Kleingartenanlage, die vernässt ist, einen 40%igen Leerstand aufzeigt und von der angenommen wird, dass sie für eine kleingärtnerische Nutzung dann nicht mehr attraktiv ist. Dies ist die einzige Anlage, die perspektivisch aufgegeben werden könnte oder sollte.

Zum Vorwurf, dass die Daten aus dem Jahr 2011 nicht mehr aktuell sind, entgegnet Frau Gessert, dass die Daten aktualisiert worden sind. In dem Konzept ist die Datenlage aus dem Jahr 2016 enthalten.

 

Herr Zimmer berichtet, dass er sich intensiv mit dem Kleingartenentwicklungskonzept auseinandergesetzt hat. Das Konzept ist sehr komplex. Daher muss den Ausschussmitgliedern zugestanden werden, das Konzept zu analysieren und ggf. Bedarf für Diskussionen zu haben. Der Ausschussvorsitzende sieht es aus diesem Grund für erforderlich an, die Beschlussvorlage zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen, um diese dann in der kommenden Sitzung erneut aufzurufen.

 

Es gibt keinen weiteren Redebedarf.

 

Die Ausschussmitglieder kommen überein, dass die Vorlage B 0045/2018 zur Beratung in die Fraktionen verwiesen wird.