Sachverhalt:
Das ca. 4 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtteil Tribseer
Vorstadt.
Es handelt sich hierbei um eine bedeutende Fläche innerhalb des
Stadtteils, welche komplett im Sanierungsgebiet Tribseer Vorstadt liegt. Die
Ränder zu den Straßen Alte Richtenberger und Knöchelsöhren sind durch
Wohnnutzung unterschiedlicher Dimensionen geprägt, zentral befinden sich
Garagen und kleinere Gewerbehallen und im östlichen Bereich sind vor allem
Brachflächen und untergenutzte Flächen vorhanden. Eines der südlichen
Grundstücke ist die ehemalige Eishalle, später Fischfabrik und jetzt gewerblich
vermiete Halle mit angrenzendem Wohngebäude.
Das Plangebiet wird begrenzt durch Gleise und Bahnanlagen im Osten, die
Straße Knöchelsöhren im Süden, die Alte Richtenberger Straße im Westen und das
VW-Autohaus im Norden. Es umfasst in der Gemarkung Stralsund, Flur 55 die
Flurstücke 16, 17, 18, 19, 20, 21/1, 21/2, 34, 35, 93, 94, 37/1, 37/2, 37/3,
38/1, 38/2, 38/3, 39/3, 39/4, 39/6, 39/7, 40/2, 40/3, 41, 42, 43, 44, 45, 46,
47, 48/1, 48/2, 48/4, 48/6, 48/7, 49/1, 49/2, 49/3, 50/2, 50/3, 50/4 ganz,
sowie 33/4 und 69/2 anteilig, s. Lageplan (Anhang 1).
Die gewidmeten städtischen Straßenflurstücke liegen jeweils bis zur
Straßenmitte im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Alle übrigen Grundstücke
befinden sich in Privateigentum. Die Stadt führt gegenwärtig Kaufverhandlungen
mit Eigentümern durch, um die Flächen für eine Neuordnung und Erschließung der
Brachflächen und untergenutzten Flächen zu erwerben und so das Gebiet entsprechend
der Ziele der Sanierung entwickeln zu können.
Der Rahmenplan für das Sanierungsgebiet ist in Aufstellung. Am
22.11.2022 fand dazu eine Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung und
vom 10.01. bis 27.01.2023 eine Internetpräsentation statt. Gemäß Rahmenplan
(Stand 2023) ist die angestrebte Nutzung des Gebietes eine Mischung aus Wohnen
und Gewerbe, so dass sich entweder ein Mischgebiet oder die Kombination aus
Allgemeinem Wohngebiet im Westen und Gewerbegebiet im Osten anbietet.
Baurecht für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Sinne der Sanierungsziele mit den angestrebten Nutzungen kann nur durch einen Bebauungsplan geschaffen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für das im Stadtteil Tribseer Vorstadt gelegene Plangebiet zwischen
Gleisen und Bahnanlagen im Osten, Knöchelsöhren im Süden, der Alten
Richtenberger Straße im Westen und dem VW-Autohaus im Norden wird ein
Bebauungsplan aufgestellt. Das ca. 4,0 ha große Plangebiet umfasst in der
Gemarkung Stralsund, Flur 55 die Flurstücke 16, 17, 18, 19, 20, 21/1, 21/2, 34,
35, 93, 94, 37/1, 37/2, 37/3, 38/1, 38/2, 38/3, 39/3, 39/4, 39/6, 39/7, 40/2,
40/3, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48/1, 48/2, 48/4, 48/6, 48/7, 49/1, 49/2,
49/3, 50/2, 50/3, 50/4 ganz, sowie 33/4 und 69/2 anteilig.
2. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Mischgebiet oder die
Kombination aus Allgemeinem Wohngebiet im Westen und Gewerbegebiet im Osten.
3. Der Bebauungsplan Nr. 86 der Hansestadt Stralsund "Gebiet
nördlich der Straße Knöchelsöhren" soll im beschleunigten Verfahren (§ 13a
Abs. 1 Nr. 2 BauGB) ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt
werden. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO wird
voraussichtlich knapp über 20.000 m² betragen, so dass eine überschlägige
Vorprüfung unter Berücksichtigung der Anlage 2 des BauGB durchzuführen ist. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche
durch die Planung berührt werden können, sind an der Vorprüfung zu beteiligen.
Nach positivem Abschluss der Vorprüfung erfolgt die Bekanntmachung gemäß § 13a
Abs. 3 Satz 3 BauGB.
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung über Wiedernutzbarmachung
von Flächen und Nachverdichtung. Es sind keine
umweltverträglichkeitspflichtigen Vorhaben oder Beeinträchtigung von Natura
2000-Gebiete zu erwarten und bei der Planung werden auch keine Pflichten zur
Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50
Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sein.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Lösungsvorschlag:
Um die geplante städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen, soll ein
Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Das Planverfahren soll
mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden.
Für das Planverfahren einer
baulich großteils vorgeprägten, allseitig vom Siedlungsbereich umschlossenen
Fläche soll der § 13a BauGB angewendet werden, d.h. der Plan soll als
Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung
aufgestellt werden. Entsprechend § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB ist dafür durch eine
überschlägige Prüfung nachzuweisen, dass der Bebauungsplan voraussichtlich
keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in
der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls).
Der Flächennutzungsplan (FNP) weist für das Plangebiet Wohnbaufläche
aus. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln. Wenn
der B-Plan im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB aufgestellt werden
kann, erfolgt die Berichtigung des FNPs nach dem Satzungsbeschluss.
Die Verkehrsanbindung des neu zu ordnenden östlichen Bereiches des
Plangebietes soll über die vorhandenen Straßen Alte Richtenberger Straße und
Knöchelöhren sowie perspektivisch auch über die Alte Rostocker Straße erfolgen.
Zur inneren Erschließung sind neue Straßen innerhalb des Gebietes zu bauen. Die
stadttechnische Erschließung ist in Anbindung an die vorhandenen öffentlichen
Netze herzustellen.
Alternativen:
An diesem Standort bestehen große aufgelassene Flächen entlang der Bahn ohne Baurecht nach § 34 BauGB. Wenn das Plangebiet zu einem Mischgebiet oder westlich einem Wohngebiet und östlich einem Gewerbegebiet im Sinne der Sanierungsziele entwickelt werden soll, gibt es zur Aufstellung eines Bebauungsplanes keine Alternative.