Sachverhalt:
Die Hansestadt Stralsund hat seit 2002 ein Integriertes
Stadtentwicklungskonzept (ISEK). Es dient als langfristiger Orientierungsrahmen
und Entscheidungsgrundlage für alle Maßnahmen der Stadtentwicklung und war
daher von Beginn an auf kontinuierliche Fortschreibung ausgelegt. Zunächst
stand im ISEK die Steuerung des durch die Abwanderung der Einwohner notwendigen
Stadtumbauprozesses im Fokus, also die Aufwertung von Wohngebieten bei
gleichzeitigem Rückbau von dauerhaft nicht mehr benötigten Wohnungen. Doch mit
dem Sanierungsfortschritt in der Altstadt und anderen Stadtgebieten und der
Errichtung neuer attraktiver Wohngebiete stabilisierte sich die Einwohnerzahl
in der Stadt, so dass ein Paradigmenwechsel vorgenommen wurde.
Nun wurden die Sanierung der Schulen, die weitere Erneuerung der
Straßen, der Ausbau der Rad- und Gehwege sowie der Klimaschutz und die
Klimafolgenanpassung die dominierenden Themen der Zweiten Fortschreibung des
ISEK 2015 (Beschluss-Nr. 2015-VI-02-0177 vom 12.03.2015). Mit dieser Zweiten
Fortschreibung des ISEK konnten neben Städtebaufördermitteln auch Fördermittel
aus zahlreichen weiteren Programmen, wie „Nationale Projekte des Städtebaus“
(NPS), „Soziale Integration im Quartier“ (SIQ), aber vor allem aus dem Europäischen
Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) „Nachhaltige Städtebauliche
Entwicklung“, eingeworben werden. Für sieben Maßnahmen aus der Prioritätenliste
des ISEK standen EFRE-Mittel in Höhe von gut 21,6 Millionen Euro zur Verfügung
für die bauliche Umsetzung. Dies waren die Maßnahmen Sanierung/ Ersatzneubau
der Sporthalle und der Schule Juri Gagarin, Neugestaltung des Tribseer Damms
(1. bis 3. Bauabschnitt), Sanierung und Erweiterung der Lutherkirche zum
Begegnungszentrum, Sport- und Trainingsanlage An der Kupfermühle
(Stadionbereich), Erweiterungsbau Montessori-KiTa mit Hort sowie der
Erweiterungsbau für das Schulzentrum Am Sund auf dem Gelände der Goethe-Schule.
Für die Aufstellung und Fortschreibung der Integrierten
Stadtentwicklungskonzepte hatte sich die Landesregierung vorbehalten, den
Inhalt und die Form der ISEK’s mit einem Leitfaden zu bestimmen. Nach Vorliegen
eines Leitfadenentwurfes wurde Ende 2021 mit der Arbeit an der Dritten
Fortschreibung des ISEK mit der Erörterung von Aufgabenstellung, Inhalten und
zum Verfahren begonnen. Der Leitfaden wurde 2023 fertig gestellt.
Es wurden fünf Arbeitsgruppen gebildet:
- Städtebau und Wohnen
- Wirtschaft und Handel
- Soziale Infrastruktur
- Verkehrliche und technische Infrastruktur und Umwelt sowie
- Welterbe und Tourismus.
Diese tagten jeweils zweimal. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden
in das ISEK übernommen. Alle Kapitel der Zweiten Fortschreibung wurden geprüft,
gemäß Leitfaden aktualisiert bzw. neu verfasst. Weitere Abstimmungen erfolgten
auch mit der SES, dem Landkreis Vorpommern-Rügen und den Stralsunder
Stadtwerken.
Im Ergebnis ist nach wie vor die Bereitstellung von angemessenem und
bezahlbarem Wohnraum eine der größten kommunalen Herausforderungen. Hierzu
gehört auch die Bereitstellung und Unterhaltung von Sozialer Infrastruktur, wie
Kindertagesstätten, Schulen, Horte, aber auch Betreuungs- und Pflegeplätze
insbesondere für ältere Menschen. Neue Herausforderungen der Stadtentwicklung,
wie z. B. die Umstrukturierung des Geländes der ehemaligen Volkswerft zu einem
Maritimen Industrie- und Gewerbepark oder der Erhalt und die
Wiedernutzbarmachung der Lokschuppen als industrielles Erbe der Stadt, sollten
ebenso berücksichtigt werden wie die weitere Verbesserung der kulturellen
Infrastruktur. Auch die technische Infrastruktur muss in den nächsten Jahren
den Anforderungen der Energiewende und der Klimaveränderungen gerecht werden.
Die Digitalisierung ist ebenfalls weiter voranzubringen unter dem Thema „Smarte
Stadt Stralsund“. Nicht zuletzt möchte die Hansestadt Stralsund noch
fahrradfreundlicher werden, wofür eine Reihe von (Straßenbau-)Maßnahmen
durchzuführen sind.
Zeitgleich mit der Veröffentlichung des Leitfadens für die Inhalte der
ISEK’s am 17.02.2023 erfolgte der Konzeptaufruf des Ministeriums für Inneres,
Bau und Digitalisierung zur Einreichung der fortgeschriebenen ISEK’s bis zum
30.06.2023, wobei nach Kritik der Kommunen dieser Termin später auf den
30.11.2023 verschoben wurde.
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Die dritte Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) wird bestätigt als Handlungsgrundlage für die Planung, Fördermitteleinwerbung und Umsetzung aller baulichen und sonstigen Entwicklungsmaßnahmen der Stadt. Es ist ab sofort Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die umzusetzenden Maßnahmen der Stadtentwicklung.
2. Aus der Maßnahmenliste werden folgende Maßnahmen in dieser Rangfolge für eine Förderung, z. B. auch für EFRE-Fördermittel festgelegt:
1. Neubau Hort und Jugendclub auf dem Gelände der evangelischen Jona-Schule
2. Umgestaltung Karl-Marx-Straße
3. Nördliche Hafeninsel mit Ballastkiste, Steinerner Fischbrücke und Steinklappe
4. Neugestaltung Tribseer Damm 4. BA
5. Neubau Sporthalle Franken
6. Neubau Kinder- und Jugendcampus Stralsund (UnseKinder gGmbH)
7. Errichtung einer Sportanlage auf dem ehemaligen Plattenwerk
8. Umsetzung des Digitalisierungskonzeptes für den Zoo Stralsund
9. Sanierung/Ersatzneubau Grundschule Andershof sowie Neubau Hort und KiTa
10.Sanierung/Neubau der Förderschule Astrid Lindgren
11.Errichtung Hort Grundschule Ferdinand von Schill
12.Errichtung Hort Grundschule Hermann Burmeister
13.Errichtung eines Wohngebiets- und Sportparks in der Tribseer Vorstadt, Gleispark
14.Entwicklung Umfeld Hauptbahnhof mit Umbau Tribseer Damm,
Bahnhofsvorplatz, Bahnhofszugang Alte Rostocker Straße, Fahrradparkhaus
15.Pocketpark Kosegartenweg
16.Sanierung des Gartendenkmals Brunnenaue
17.Sanierung der Stadtteiche.
3. Das ISEK wird dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung fristgemäß zur Verfügung gestellt.
4. Der Beschluss der Bürgerschaft zum ISEK wird an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung unverzüglich nachgereicht.
5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Lösungsvorschlag:
Die Dritte Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes liegt nun vor. Der Entwurf wurde bereits in einer Beteiligungsfassung mit der Verwaltungsspitze abgestimmt, dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung am 01.06.2023 sowie den Bürgern bei einer Öffentlichkeitsveranstaltung im Rathaus am 08.06.2023 vorgestellt. Vom 22.05.2023 bis 05.06.2023 lag der Entwurf öffentlich aus.
Das ISEK soll ab sofort Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die Stadtentwicklung sein und löst damit die Zweite Fortschreibung des ISEK von 2015 ab. Mit dem aktuellen ISEK sollen für möglichst viele Maßnahmen Fördergelder aus den verschiedensten Ressorts und Programmen eingeworben werden, um möglichst viele der aufgeführten Projekte realisieren zu können. Die wichtigsten Maßnahmen mit hoher Priorität sind (s. ISEK S. 258):
- Neubau Hort und Jugendclub auf dem Gelände der evangelischen Jona-Schule
Frankenvorstadt
- Umgestaltung Karl-Marx-Straße
- Nördliche Hafeninsel mit Ballastkiste, Steinerner Fischbrücke und Steinklappe
- Neugestaltung Tribseer Damm 4. BA
- Neubau Sporthalle Franken
- Neubau Kinder- und Jugendcampus Stralsund (UnseKinder gGmbH) auf dem Gelände des
ehemaligen Plattenwerkes
- Errichtung einer Sportanlage auf dem Gelände des ehemaligen Plattenwerkes
- Umsetzung des Digitalisierungskonzeptes für den Zoo Stralsund
- Sanierung/Ersatzneubau Grundschule Andershof sowie Neubau Hort und KiTa
- Sanierung/Neubau der Förderschule Astrid Lindgren
- Errichtung Hort Grundschule Ferdinand von Schill
- Errichtung Hort Grundschule Hermann Burmeister
- Errichtung eines Wohngebiets- und Sportparks in der Tribseer Vorstadt, Gleispark
- Entwicklung Umfeld Hauptbahnhof mit Umbau Tribseer Damm, Bahnhofsvorplatz,
Bahnhofszugang Alte Rostocker Straße, Fahrradparkhaus
- Pocketpark im Kosegartenweg
- Sanierung des Gartendenkmals Brunnenaue
- Sanierung der Stadtteiche.
Entsprechend dieser Rangfolge sollen sie als Fördermaßnahmen u. a. für eine EFRE-Förderung eingereicht bzw. beantragt werden.
Alternativen:
Angesichts des angespannten Haushaltes der Hansestadt Stralsund sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, Finanzhilfen zur Umsetzung der gesteckten strategischen Ziele und Maßnahmen einzuwerben. Das ISEK ist für Bund und Land eine wesentliche Grundlage für die Bewilligung von Fördermitteln.
Sollte das ISEK nicht beschlossen werden, ist davon auszugehen, dass ein Großteil von möglichen Finanzhilfen in den kommenden Jahren ausbleiben wird, so dass die Durchführung von Maßnahmen sich verzögert oder gefährdet wäre.