Sachverhalt:
Planverfahren:
Die Bürgerschaft hat am 15.09.2016 für Areal nördlich der Werftstraße
die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung (ohne
Umweltprüfung) beschlossen. Im Juni 2017 fand die frühzeitige Beteiligung
statt.
Am 26.08.2021 hat die Bürgerschaft den Entwurf gebilligt und dessen
Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung und parallel die
Trägerbeteiligung wurde im Oktober bis November 2021 durchgeführt. Das vorhabenbezogene
Bebauungsplanverfahren ist nun inhaltlich abgeschlossen und soll durch den
Abwägungs- und Satzungsbeschluss beendet werden, um nach Rechtskraft Baurecht
für die vorgesehene Bebauung herzustellen.
Anlass und Ziele der Planung:
Ziel der Planung ist die Errichtung einer Seniorenresidenz
als Komplex mit verschiedenen Funktionen für Seniorenwohnen. Dazu gehören
Servicewohnen für Senioren, Betreutes Wohnen, Pflegewohngruppen, Tagespflege
sowie Dienstleister wie Physiotherapie und Friseur.
Vorhabenträger ist die Green Living Development GLD
Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Möskenweg 24 in 17454 Zinnowitz. Mit dem
Bau soll im Jahr 2022 begonnen werden.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich besteht aus den Flurstücken 39/4 (teilw.); 40/4;
41/3 (teilw.), 48/9 der Flur 37, Gemarkung Stralsund und umfasst eine Fläche
von insgesamt knapp 0,9 ha.
Inhalt des Flächennutzungsplanes
Der seit 12.08.1999 wirksame Flächennutzungsplan der Hansestadt
Stralsund weist den gesamten Bereich nördlich der Werftstraße einheitlich als
gemischte Baufläche aus. Der angrenzende „Alte Frankenfriedhof“ ist als
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage berücksichtigt.
Die mit der Planung verfolgten Nutzungen (betreutes Wohnen als Wohn- und
Geschäftshäuser) sind in Mischgebieten regelmäßig zulässig, so dass die Planung
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.
Städtebauliches Konzept:
Auf dem brach liegenden Areal sollen straßenbegleitend an der
Werftstraße ein Wohn- und Geschäftshaus mit vorwiegend Pflegewohngruppen sowie
im rückwärtigen nördlichen Bereich eine aus mehreren Gebäuden bestehende
Seniorenwohnanlage (Servicewohnen für Senioren/ betreutes Wohnen) errichtet
werden (siehe Anlage 2). Das Angebot wird von betreutem Wohnen bis zur
stationären Pflege reichen und soll um eine Tagespflegeeinrichtung ergänzt
werden.
Das südliche dreigeschossige Wohn- und Geschäftshaus (Haus 1) wird die
straßenbegleitende Bebauung an der Werftstraße komplettieren und die nördliche
Seniorenwohnanlage gegenüber dem Verkehrslärm abschirmen. Im Erdgeschoss sind
funktional ergänzende Gewerbeflächen vorgesehen (z.B. Tagespflege,
Physiotherapie, Friseur, Podologe, Arztpraxis, Apothekenfiliale, Cafe o.ä.).
Die beiden Obergeschosse werden jeweils eine Pflegewohngruppe mit 12 Plätzen aufnehmen.
Das dritte Geschoss ist dabei gemäß textlicher Festsetzung I.6.2 farblich
abgesetzt und in seiner Grundfläche umlaufend leicht zurückgesetzt, um dem
Baukörper optisch die Höhe zu nehmen. Im Untergeschoss ist eine große
Tiefgarage mit rund 70 Stellplätzen vorgesehen, die sich nach Norden bis unter
die Seniorenwohnanlage erstreckt und damit das Gros der erforderlichen
Stellplätze der Anlage beinhaltet.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Die zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21
„Seniorenwohnanlage mit Pflegeeinrichtung nördlich der Werftstraße“ der
Hansestadt Stralsund abgegebenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Bürgerschaft geprüft und gemäß Anlage 4 abgewogen.
2. Auf der Grundlage des § 10 und des § 12 des Baugesetzbuches in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt
geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147)
wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 21 „Seniorenwohnanlage mit
Pflegeeinrichtung nördlich der Werftstraße“ gelegen im Stadtgebiet Franken
Stadtteil Frankenvorstadt bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den
textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der zugehörige Vorhaben- und
Erschließungsplan in der Fassung vom April 2022 als Satzung beschlossen. Die Begründung
vom April 2022 wird gebilligt.
3. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Lösungsvorschlag:
Zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind Stellungnahmen
von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Die
Stellungnahmen wurden geprüft und der Vorschlag für die Abwägung erarbeitet
(siehe Anlage 4).
Die einzelnen Festsetzungen sind der Planzeichnung und den textlichen
Festsetzungen (siehe Anlage 1) sowie dem zugehörigen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan (Anlage 2) zu entnehmen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat
nachfolgenden wesentlichen Planinhalt:
Art und Maß der baulichen Nutzung:
Zulässig sind die Nutzungen, zu denen sich der Vorhabenträger im
Durchführungsvertrag verpflichtet. Das sind Wohngebäude (außer im EG an der
Werftstraße) für die Betreuung und Pflege ihrer Bewohner,
Dienstleistungsbetriebe, Apotheken und Läden für den medizinischen und
orthopädischen Bedarf, Schank- und Speisewirtschaften, Anlagen für soziale
Zwecke sowie Räume für freie Berufe.
Die Gebäudehöhe wird entlang der Werftstraße auf max. 13 m festgesetzt.
Die großen rückwärtigen Gebäude dürfen bis zu 17 m hoch sein. Dem entsprechend
darf das Gebäude an der Werftstraße 2-3 Vollgeschosse (VG) beinhalten, die
rückwärtigen Gebäude 3 und 4 und das kleine Gebäude in der Mitte 1 VG.
Überbaubare Grundstücksflächen/Bauweise:
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden als Baugrenzen, entlang der
Werftstraße als Baulinie ausgewiesen. Die Grundfläche wird auf 3.500 m²
begrenzt.
Eine Tiefgarage darf die Grundfläche bis zu einer GRZ von 0,8
überschreiten, wenn sie intensiv begrünt und mit einer durchwurzelbaren
Aufbaudicke von mind. 30 cm versehen wird.
Festsetzungen zur Gestaltung nach § 12 Abs. 3 BauGB:
Festgesetzt wird die Dachform (Flachdach oder flach geneigte
Satteldächer) für die großen Gebäude (Häuser 1 bis 3), eine horizontale
Gliederung der Fassade an der Werftstraße sowie ein Zurücktreten des 2. VGs um
0,3 bis 1,0 m sowie ein Zurücktreten des 3. VGs um mind. 1,0 m an mind. 80 %
der Fassadenlänge für die Häuser 2 und 3.
Alternativen:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 21 schafft die
bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung eines Baustandortes in
der vorgesehenen Dimension und Tiefe. Entlang der Werftstraße dürfte in erster
Reihe nach § 34 BauGB eine sich der Mischnutzung der Umgebung anpassende
Bebauung geplant werden. Diese jedoch ohne die hier vorgesehene, die Tiefe der
benachbarten Bebauung überschreitende Tiefgarage.
Um das Planverfahren abzuschließen bedarf es eines Abwägungs- und
Satzungsbeschlusses. Sofern der vorliegenden Abwägung nicht gefolgt wird,
besteht bei Satzungsbeschluss die Gefahr der Rechtsfehlerhaftigkeit des Planes
aufgrund von Abwägungsmängeln.