Sachverhalt:
Planverfahren:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat am 26.08.2021 den
Beschluss für die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplan
Nr. 39 der Hansestadt Stralsund „Wohngebiet westlich der Lindenallee,
Freienlande“ sowie den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Beschl.- Nr.:
2021-VII-06-0565) gefasst. Vom 11. Oktober bis 12. November 2021 fand die
öffentliche Auslegung statt.
Die Anpassung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung durch die Änderung
nicht in Frage gestellt werden. Die Änderung ist vielmehr erforderlich, um die
ursprünglichen Planungsziele umsetzen zu können. Durch die Änderung wird das
der bisherigen Planung zugrundeliegende Leitbild nicht verändert, das
planerische Konzept bleibt erhalten.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der Änderungsbereich umfasst das gesamte ca. 21,8 ha große
Plangebiet des Ursprungs-plans. Es umfasst in der Gemarkung Grünhufe,
Flur 1 ganz oder anteilig die Flurstücke 272, 273/13, 288, 289, 290, 291/3,
292/3, 293/4, 294/5, 295/3, 296/6, 297, 298/8, 299 und 334/1.
Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet Grünhufe, im Stadtteil
Freienlande, nördlich der Rostocker Chaussee. Das Plangebiet wird begrenzt:
•
im Westen durch Ackerflächen,
•
im Norden durch Grünland- und Waldflächen,
•
im Osten durch den Wohngebietspark Grünhufe und durch das
Wohngebiet westlich der Lübecker Allee,
•
im Süden durch Acker- und Waldflächen.
Anlass und Ziele der Planung:
Ziel der Planung ist es, den Erschließungsflächenanteil zu
reduzieren und dadurch die Erschließung kostengünstiger zu gestalten.
Städtebauliches Konzept:
Entstehen sollen weiterhin hauptsächlich Bauplätze für Einfamilienhäuser zur Deckung des städtischen Bedarfs. Die Art der baulichen Nutzung, die Gliederung der Baugebiete sowie die Führung der Erschließungsstraßen und das Konzept der Abstufung der baulichen Dichte innerhalb des Wohngebiets, die umgebenden Grünflächen und die geplante Erstaufforstung werden dabei grundsätzlich beibehalten.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Die zum
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39
„Wohngebiet westlich der Lindenallee, Freienlande“ der Hansestadt
Stralsund abgegebenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft
geprüft und gemäß Anlage 3 abgewogen.
2. Auf der
Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147)
sowie nach Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344, 2016 S. 28), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V, S.1033) wird die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Wohngebiet
westlich der Lindenallee, Freienlande“, gelegen im Stadtteil
Freienlande, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen
(Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom Dezember 2021 als
Satzung beschlossen. Die Begründung vom Dezember 2021 wird gebilligt.
Lösungsvorschlag:
- Straßenabschnitte
mit Bebauung: Ausgehend von reduzierten Erschließungsflächen kann durch
kompaktere Anordnung das Nettowohnbauland um gut 13% auf nunmehr
9,0 ha gesteigert werden, ohne dass die Außenabgrenzung in Richtung
der freien Landschaft in Frage gestellt würde. Durch die Vergrößerung des
Nettobaulands werden die Erschließungskosten je Bauplatz (d.h. je
Flächeneinheit Wohnbauland) spürbar verringert.
- Vereinfachung
und Überarbeitung der Trassierung der Erschließungsstraßen: Bei angestrebten
Grundstücksgrößen von gut 620 qm (Mindestgrundstücksgröße) sollten
Blocktiefen von gut 60 m erreicht werden, um die Straßenlänge in Bezug auf
die zu erschließende Fläche zu optimieren (optimales Normgrundstück mit 20
m Breite / 31 m Tiefe). Durch eine abschnittsweise Begradigung der
Straßen werden die Baukosten v.a. für den Tiefbau verringert (z.B. Anzahl
Schächte).
Auswirkungen der Änderungen:
Durch die Änderung soll das Erreichen der ursprünglichen
Planungsziele gewährleistet werden. Die Auswirkungen der geänderten Planung
entsprechen daher im Wesentlichen denen der Ursprungsplanung.
Private Belange werden durch die Änderung nicht erkennbar
erheblich betroffen. Ein Teil der Plangebietsflächen befindet sich im Eigentum
der Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft (LEG) der Hansestadt Stralsund mbH.
Ein weiterer Teil befindet sich im Eigentum der Hansestadt Stralsund und wird
(bis auf wenige Ausnahmen, die nicht der Erschließung dieses B-Plans dienen)
gegenwärtig an die LEG veräußert.
Umweltrelevante Belange werden durch die vereinfachte
Änderung nicht erheblich betroffen. Da die Grundzüge der Planung beibehalten
werden, bleiben die Aussagen zur Umweltverträglichkeit in der Begründung/
Umweltbericht zum Ursprungsplan grundsätzlich gültig. Bezogen auf die neue
Flächenbilanz ergeben sich durch die Änderung für die Eingriffs-/
Ausgleichsbilanz folgende Anpassungen:
Der Umfang der Eingriffe nimmt durch die Vergrößerung der
Bruttosiedlungsfläche leicht zu.
Angesichts unveränderten Umfangs versiegelter- bzw. teilversiegelter
Flächen ist der Versiegelungszuschlag nicht neu zu betrachten. Die mittelbaren
Eingriffsfolgen bleiben angesichts der unveränderten Außenkontur grundsätzlich
unverändert. Allerdings waren Fehler in der Biotoptypenzuordnung zu korrigieren.
Durch die Korrektur verbessert sich die Bilanz des Bebauungsplans. Die 1.
Änderung wirkt sich damit positiv auf die Belange des Naturschutzes aus.
Alternativen:
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 39 bleibt unverändert. Das wird nicht empfohlen, weil die geschätzte Höhe der Erschließungskosten nicht marktfähige Baulandpreise befürchten lässt, sodass die Refinanzierung der Baukosten durch den Grundstücksverkauf gefährdet werden könnte. Um das Planverfahren abzuschließen bedarf es eines Abwägungs- und Satzungsbeschlusses. Sofern der vorliegenden Abwägung nicht gefolgt wird, besteht die Gefahr der Rechtsfehlerhaftigkeit des Planes aufgrund von Abwägungsmängeln.