Sachverhalt:
Mit dem Beschluss der Bürgerschaft vom 15.09.2016 (Beschluss-Nr.
2016-VI-06-0460) wurde das Planverfahren des o. g. Bebauungsplans für eine im
Eigentum der Hansestadt Stralsund stehende Ackerfläche im nördlichen Bereich
von Voigdehagen, westlich des Voigdehäger Teiches im Stadtgebiet Süd,
eingeleitet. Die erste Öffentliche Auslegung fand nach Auslegungsbeschluss vom
15.10. bis 19.11.2019 statt. Da sich aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen
der Geltungsbereich wesentlich verkleinert hat und die nördliche Fläche mit dem
Weidengebüsch und der Senke für die Regenwassereinleitung ins Plangebiet
aufgenommen wurde, wird ein neuer Auslegungsbeschluss angestrebt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist ca. 1,96 ha groß und umfasst
die Flurstücke 35/8, 35/9, 35/10, 35/11, 41/1 teilweise, 50/4 teilweise und
50/5 teilweise der Flur 1 der Gemarkung Voigdehagen. Er wird wie folgt
begrenzt:
- im Osten durch den Gehölzrand am
Ufersaum des Voigdehäger Teiches,
- im Süden durch die Dorflage/ gewachsene
Dorfstruktur Voigdehagens,
- im Westen durch Landwirtschaftsflächen,
und
- im Norden durch Landwirtschaftsflächen
und ein vorhandenes Wohn- und Gartengrundstück.
Die Plangebietsabgrenzung wurde gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom
15.09.2016 geändert. Um das geplante Baugebiet besser in die Ortslage
einzubinden und vorhandene Gebäude zu integrieren, fand eine Erweiterung auf
die Westseite des Voigdehäger Weges statt. Dort werden in einer Lücke in der
Bebauungsstruktur drei weitere Baugrundstücke geplant. Zudem wurde die
Geltungsbereichsgrenze um ca. 150 m bis 200 m weiter nach Süden verschoben, um
den Abstand zu der nördlich verlaufenden Hochspannungsleitung zu vergrößern. Im
Saldo hat sich die Größe des Plangebietes von ursprünglich 4,38 ha auf 1,96 ha verkleinert.
Zudem wurde die im Entwurf des Bebauungsplanes vom Juli 2019 enthaltene
teilweise Festsetzung von Mischgebieten nicht weiterverfolgt, da das
verkleinerte Plangebiet vorrangig für die Schaffung von Wohnraum genutzt werden
soll.
Ziel der Planung ist die Arrondierung der Siedlung und damit die
Stärkung des Ortsteils Voigdehagen. Angesichts des hohen Bedarfs nach
Einfamilienhausgrundstücken und dem geringen Angebot noch entwickelbarer
Wohnbauflächen an attraktiven Standorten, hat auch Voigdehagen für den
Wohnungsbau an Bedeutung gewonnen und soll durch eine weitere
Siedlungsentwicklung gestärkt werden. Dabei wird
beidseitig des Voigdehäger Weges ein Wohngebiet vorgesehen, das unmittelbar an
die vorhandene Bebauung anschließt und den Siedlungsbereich um ca. 100 m in
Richtung Norden erweitert.
In dem Allgemeinen Wohngebiet sind insgesamt 8 großzügige Baugrundstücke
mit Größen zwischen ca. 820 m² und 1.310 m² geplant.
Es wird eine vergleichsweise niedrige GRZ von 0,2 festgesetzt, die der
ländlichen Prägung Voigdehagens mit hohen Freiflächenanteilen Rechnung trägt.
Der GRZ-Orientierungswert gemäß § 17 BauNVO für allgemeine Wohngebiete von
0,4 wird damit deutlich unterschritten.
Unter Zugrundelegung der als allgemeines Wohngebiet festgesetzten Fläche
von ca. 8.235 m² ergibt sich aus der GRZ 0,2 insgesamt eine zulässige
Grundfläche 1.647 m². Damit wird eine der Voraussetzungen gemäß § 13b BauGB für
die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren
erfüllt, wonach die Grundfläche weniger als 10.000 m² betragen muss.
Damit sind die Voraussetzungen gegeben, das Bebauungsplanverfahren im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB weiterzuführen. Außenbereichsflächen
können in das beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB einbezogen werden,
wenn die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an
im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen und deren zulässige Grundfläche
gem. § 19 Abs. 2 BauNVO weniger als 10.000 m² beträgt. Der Satzungsbeschluss
nach § 10 Abs. 1 BauGB ist bis zum Ablauf des 31.12.2024 zu fassen.
Die Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft der Hansestadt Stralsund (LEG)
hat die Fläche erworben und beabsichtigt 8 Baugrundstücke nach Rechtskraft der
Planung zu erschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66 wird im Norden von
Ackerflächen, im Osten durch eine realisierte Ausgleichsmaßnahme um den
Ufersaum des Voigdehäger Teiches begrenzt und reicht im Süden bis an die
gewachsene Dorfstruktur Voigdehagen. Im Westen wird er von Ackerflächen und
vorhandener Wohnbebauung begrenzt. Er umfasst die Flurstücke 35/8, 35/9, 35/10,
35/11, 41/1 teilweise, 50/4 teilweise und 50/5 teilweise der Flur 1 der
Gemarkung Voigdehagen.
2. Da es sich um eine kleine
Baumaßnahme zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen (Grundfläche unter 10.000
m², Wohnnutzung, an im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließend) handelt,
soll der Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
3. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 66 der Hansestadt Stralsund „Gebiet
westlich vom Voigdehäger Teich“, gelegen im Stadtteil Voigdehagen im
Stadtgebiet Süd, in der vorliegenden Fassung vom November 2021, bestehend aus
der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen und den örtlichen
Bauvorschriften (Teil B), sowie die Begründung werden gebilligt und zur
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Lösungsvorschlag:
Im Plangebiet können 8 Grundstücke u.a. für den Eigenheimbau entstehen.
Diese sollen vor allem dem Bedarf nach Wohnraum für die wachsende Bevölkerung
Stralsund dienen. Mit max. 2 WE/ Wohngebäude werden untergeordnete
Einliegerwohnungen zugelassen, so dass bis zu 16 Wohneinheiten entstehen
können.
Als nächster Verfahrensschritt soll die nun vorliegende Planung zur
öffentlichen Auslegung bestimmt werden. Der Entwurf zum Bebauungsplan hat
nachfolgenden wesentlichen Planinhalt:
1. Art und Maß
der baulichen Nutzung
Die Bauflächen sollen als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt
werden. Je Gebäude sind max. 2 WE zulässig, wobei die Größe der zweiten Wohnung
maximal 50 m² Wohnfläche betragen darf.
Um die Freiräume für private Gärten zu sichern und einer hohen
Versiegelung entgegenzuwirken, ist die Grundflächenzahl auf maximal 0,2 bei der
Mindestgröße der Grundstücke von 800 m² festgesetzt. Es soll die offene
Bauweise gelten. Für jedes der geplanten Grundstücke wurde durch entsprechende
Baugrenzen ein Baufeld bestimmt, welches genug Spielraum für die Anordnung des
Gebäudes lässt.
Die Gebäude am nördlichen Rand des östlichen Teilbereiches werden auf
max. 1 VG begrenzt, die übrigen Gebäude sind so bemessen, dass das Dachgeschoss
zu einem Vollgeschoss ausgebaut werden kann.
2.
Gestalterische Festsetzungen
Der dörflichen Charakteristik angemessen werden symmetrische Sattel-
oder Krüppelwalmdächer vorgeschlagen. Voigdehagen ist noch nicht an die
städtische Fernwärme- oder Stadtgasversorgung angebunden. Daher haben
alternative Möglichkeiten zur Wärme- bzw. Energieerzeugung eine große
Bedeutung. Die Giebel entlang des Voigdehäger Weges werden so ausgerichtet,
dass eine Dachseite nach Süden zeigt und Photovoltaik bzw. Solarthermienutzung
möglich wird. Die Dacheindeckung ist auf rote bis braune und anthrazitfarbene
Töne beschränkt. Als Fassade werden Putz oder Ziegel zugelassen.
Als Einfriedungen sind Hecken aus Laubgehölzen zu pflanzen. Diese dürfen
1,2 m zur Straße und 1,5 m im rückwärtigen Bereich nicht überschreiten.
Offene Zäune werden zugelassen, wenn sie die zulässige Höhe der Hecke nicht
überragen.
3. Erschließung
Das
Plangebiet ist über die Straße Voigdehäger Weg mit dem Stadtzentrum der
Hansestadt Stralsund (ca. 5,5 km entfernt) sowie südlichen Stadtteilen (Andershof)
und angrenzenden Dörfern (Wendorf) verbunden. Diese Straße ist momentan nur ca.
5 - 6 m breit ausgebaut und hat keinen separaten Fußweg. Im Zuge der
Entwicklung des Baugebietes erfolgen ein Ausbau sowie die Anlage eines
separaten Fußweges. Die innere Erschließung wird über eine Mischverkehrsfläche
als verkehrsberuhigter Bereich gesichert. Es gibt momentan (noch) keine
ÖPNV-Anbindung.
Die
stadttechnische Versorgung erfolgt durch den Anschluss an vorhandene,
öffentliche Leitungen der Ortslage des Stadtteils Voigdehagen (Elektro,
Telekommunikation, Schmutz- und Trinkwasser). Das Regenwasser wird nach
Vorreinigung im Sandfang über einen verrohrten Kanal in den Voigdehäger Teich
eingeleitet. Die Regenwasserableitung quert den Gewässerschutzstreifen und den
Wald (bzw. Waldabstandsstreifen), weswegen für die Genehmigung Ausnahmen zu
beantragen sind. Ein Gas- oder Fernwärmeanschluss ist nicht geplant.
Am
südöstlichen Rand des Plangebietes aber außerhalb der Baufenster befindet sich
eine Verdachtsfläche mit Bodendenkmalen. Für den Fall möglicher Funde wird auf
die Bestimmungen des § 11 DSchG M-V hingewiesen.
4.
Grünflächen
Der
größte Teil des Planungsgebietes ist intensiv genutzter Acker. Neben der
Umwandlung in die Baugrundstücke des Allgemeinen Wohngebietes und den Planweg
werden öffentliche und private Grünflächen sowie eine Ausgleichfläche als reine
Maßnahmenfläche festgesetzt. Die Aufwertung der bisher intensiv genutzten
Ackerfläche als extensive Mähwiese, die Hecken- und Baumpflanzungen werden bilanziert
und zukünftigen Planungen als Ausgleich zur Verfügung gestellt.
Entlang
des Voigdehäger Weges befindet sich eine geschützte junge Baumreihe, welche als
Kompensationsmaßnahme gepflanzt wurde. Diese wird erhalten und nach Süden
ergänzt. Weitere Bäume werden entlang der Rigole zur Regenwasserableitung der
Dachwässer in den Voigdehäger Teich geplant.
Der
Voigdehäger Teich ist von einem 50 m breiten Gewässerschutzstreifen
umgeben. Ausnahmen davon sind für die Erschließung und die
Regenwassereinleitung zur Genehmigungsplanung einzuholen. Im Rahmen der
Vorplanung der Erschließungsplanung wurden die zuständigen Behörden beteiligt
und haben eine Genehmigung in Aussicht gestellt.
Im
Plangebiet befinden sich zwei gemäß § 20 NatSchAG M-V geschützte Biotope die
dauerhaft zu erhalten und vor Schädigungen zu schützen sind. Sie werden gemäß §
9 Abs. 6 BauGB nachrichtlich übernommen.
Dabei
handelt es sich zum einen um die im Süden des Plangebietes befindliche Senke
mit einem temporäreren Kleingewässer (mit B1 gekennzeichnet). Zum anderen befindet sich im Nordwesten (mit
B2 gekennzeichnet) ein Feuchtgebüsch (Weiden) eines stark entwässerten
Standortes. Durch die Einleitung von Niederschlagswasser wird die
Biotopqualität aufgewertet.
5.
Immissionsschutz
Zur
Beurteilung des Schallschutzes im Städtebau sind grundsätzlich die
Orientierungswerte der DIN 18005 heranzuziehen. Dafür wurde eine
Geräuschimmissionsprognose mit folgendem Ergebnis erstellt:
- Die schalltechnischen Orientierungswerte werden
hinsichtlich des Straßenverkehrslärms fast überall unterschritten. Nur an
dem straßennahen Immissionsort IO 2 im WA 2 liegt nachts eine geringfügige
Überschreitung um 0,3 dB (A) vor.
- Der Schienenverkehr führt an den Immissionsorten im WA
(IO 1, IO 2 und IO 6) nachts zu geringfügigen Überschreitungen der
Orientierungswerte der DIN 18005 um maximal 1,5 dB (A).
- Der von dem südlich an das Plangebiet angrenzenden
Dachdeckerbetrieb verursachte Gewerbelärm führt genauso wie die
220 kV-Freileitung zu keinen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte.
Das
Plangebiet liegt fast vollständig im Lärmpegelbereich III. Nur der südöstliche
Zipfel des Geltungsbereiches liegt im Lärmpegelbereich II. Damit ergeben sich
keine erhöhten Anforderungen an die resultierenden Schalldämm-Maße der
Außenbauteile, da aufgrund anderer gesetzlicher Vorgaben (EnEV) bereits
Dämmwerte erreicht werden, die den Lärmschutz mit abdecken.
Zur Planung liegt eine positive landesplanerische Stellungnahme des
Amtes für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern vom 28.06.2018 vor. Der
Bebauungsplan ist mit den Zielen der Raumordnung vereinbar.
Alternativen:
An diesem Standort besteht kein Baurecht für eine Wohngebietsentwicklung
nach § 34 BauGB. Wenn hier ein Wohnungsbaustandort entstehen soll, gibt es
zur Auslegung des Bebauungsplanes keine Alternative.