Betreff
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund für die Teilfläche westlich der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen und Anpassung des beigeordneten Landschaftsplanes, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
B 0151/2021
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen“ leitete der Bürgerschaftsbeschluss vom 04.03.2021 (Beschluss-Nr. 2021-VIl-02-0455) auch das Verfahren zur 21. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (F-Plan) und Anpassung des dem F-Plan beigeordneten Landschaftsplanes (L-Plan) der Hansestadt Stralsund für die Teilfläche westlich der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen ein. Damit sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 74 aus dem Flächennutzungsplan geschaffen werden.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 21. Flächennutzungsplanänderung und Anpassung des L-Planes mit Planstand Mai 2021 erfolgte im Zeitraum vom 3. Juni bis zum 18. Juni 2021 in Form eines öffentlichen Aushangs der Planunterlagen. Zeitgleich wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zur Planung gebeten.

 

Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern hat mit Schreiben vom 8. Juli 2021 eine positive landesplanerische Stellungnahme im Rahmen der Plananzeige abgegeben.

 

Als nächster Verfahrensschritt soll nun die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Anpassung des beigeordneten Landschaftsplanes durchgeführt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund in der Fassung vom August 2021 für die Teilfläche westlich der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, die Begründung zur 21. Flächennutzungsplanänderung vom August 2021 sowie der Entwurf der Änderung des dem Flächennutzungsplan beigeordneten Landschaftsplans für diese Teilfläche mit Erläuterungsbericht in der Fassung vom August 2021 werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch bestimmt.

 


Lösungsvorschlag:

Nach Prüfung und Auswertung der in den frühzeitigen Beteiligungsverfahren geäußerten Hinweise und Anregungen zur Planung wurden der Entwurf zur 21. Änderung des F-Planes mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie der Entwurf zur Anpassung des beigeordneten Landschaftsplans für die Teilfläche mit Erläuterungsbericht jeweils in der Fassung vom August 2021 erarbeitet.

 

Der Planungskonzeption des Bebauungsplanes Nr. 74 „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen“ folgend, erfolgt die Darstellung als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Regenerative Energie – Solar“. Damit werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen im Sinne von § 8 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 74 geschaffen. Das im Gebiet vorkommende Bodendenkmal wird gemäß § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich übernommen.

 

Im Landschaftsplan erfolgt die Darstellung als „Bauflächen gem. § 5 BauGB, Bahnanlagen und Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen“. Gemäß Umweltbericht sind von dieser Planung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.

 

Insbesondere zu folgenden Hinweisen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden entsprechende Aussagen und Erläuterungen in die Begründung aufgenommen bzw. die vorhandenen aktualisiert und ergänzt:

-       Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern zu möglichen Immissionen der mechanisch-biologischen Abfallanlage der Nehlsen MV GmbH & Co. KG und des Wertstoffhofes nördlich des Änderungsbereiches

-       Eisenbahn-Bundesamt und Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, zu möglichen Immissionen der Bahnstrecke

-       GDMcom GmbH zur angrenzenden ONTRAS-Ferngasleitung FGL 92 und zur geplanten Neuverlegung

-       50Hertz Transmission GmbH zur 220 kV-Freileitung Lubmin – Lüdershagen und zur Richtfunkstrecke Siedenbrünzow – Lüdershagen

-       Landkreis Vorpommern-Rügen, Untere Wasserbehörde zur Trinkwasserschutzzone und zum anfallenden Abwasser

 

Auf Anregung des Landkreises Vorpommern-Rügen wurde die Zweckbestimmung der Sonderbaufläche gegenüber dem Vorentwurf von „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ in „Regenerative Energie – Solar“ geändert, um mehr Spielraum für das „Entwickeln aus dem FNP“ im Sinne von § 8 Abs. 2 BauGB zu ermöglichen.

 

Es wird empfohlen, den vorliegenden Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie den Entwurf der Änderung des beigeordneten Landschaftsplanes mit Erläuterungsbericht zu billigen und zur öffentlichen Auslegung zu bestimmen.

 


Alternativen: 

Ohne Änderung des Flächennutzungsplanes und des beigeordneten Landschaftsplanes kann der Bebauungsplan Nr. 74 „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Stralsund-Grimmen, westlich von Voigdehagen“, der die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine etwa 11 ha große PV-Freiflächenanlage schafft, keine Rechtskraft erlangen, da der Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Daher wird diese Alternative nicht empfohlen.