Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt eine rechtsgültige Verordnung bzw. Satzung für folgende Feuchtgebiete zu erarbeiten und zu erlassen:

 

  1. Feuchtgebiet südlich der Deponie Devin
  2. Feuchtgebiet westlich des Deviner Sees
  3. Feuchtgebiet nördlich Teschenhagen
  4. Feuchtgebiet Andershöfer- u. Voigdehäger Teich
  5. Feuchtgebiet Auflandeteich Feldstraße
  6. Feuchtgebiet nördlich der Sparte „ Frohes Schaffen“
  7. Feuchtgebiet nördlich des Pütter Sees
  8. Feuchtgebiet westlich von Grünhufe

 


Begründung:

Auf Grund der derzeitigen Bautätigkeit haben viele Stralsunder die Befürchtung, dass immer mehr Böden versiegelt werden und damit Lebensräume von Tieren und Pflanzen verschwinden!

 


 

 

 

 

 

 

Michael Adomeit                                                                           Gerd Riedel