Sachverhalt:
Nach § 45 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Bevor die Bürgerschaft die Haushaltssatzungen und Haushaltspläne 2016 der Hansestadt Stralsund beschließt, ist der Haushaltsplanentwurf nach § 36 Abs. 2 KV M-V unter Federführung des Ausschusses für Finanzen und Vergabe in den Ausschüssen der Bürgerschaft zu beraten.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
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die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 des
städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Altstadtinsel
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die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 des
städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Grünhufe
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die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 des
städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Knieper West
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die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 des
städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Stralsund – Kleiner Wiesenweg
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den Wirtschaftsplan 2016 der SWS Stadtwerke
Stralsund GmbH
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den Wirtschaftsplan 2016 der Stralsunder
Werkstätten gemeinnützige GmbH
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den Wirtschaftsplan 2016 der
Wohlfahrtseinrichtungen der Hansestadt Stralsund gemeinnützige GmbH
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den Wirtschaftsplan 2016 der Stralsunder
Wohnungsbaugesellschaft mbH
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den Wirtschaftsplan 2016 der
Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft der Hansestadt Stralsund mbH
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den Wirtschaftsplan 2016 der Stralsunder
Innovations- und Gründerzentrum GmbH
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den Wirtschaftsplan 2016 der
Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH
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den Wirtschaftsplan 2016 der Ostseeflughafen
Stralsund- Barth GmbH
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den Wirtschaftsplan 2016 der
Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern
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den Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes
Tourismuszentrale der Hansestadt Stralsund
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den Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes
Städtischer Zentralfriedhof der Hansestadt Stralsund
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den Wirtschaftsplan 2016 der Brunst-Weber-Stiftung,
Stralsund
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die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 der
Hansestadt Stralsund
Lösungsvorschlag:
Die auf der Grundlage der
mittelfristigen Finanzplanung sowie der Orientierungsdaten des Ministeriums für
Inneres und Sport für die Haushaltsplanung 2016 vom 08.09.2015 erstellten
Entwürfe der Haushaltssatzungen und der Haushaltspläne 2016 der Hansestadt
Stralsund wurden in den vergangenen Wochen in den Fachausschüssen und
Fraktionen intensiv und konstruktiv diskutiert.
Damit kann eine
Beschlussfassung zum Haushalt 2016 in der Sitzung der Bürgerschaft am
10.12.2015 erfolgen. Die Hansestadt Stralsund wird mit Beginn des Jahres 2016
der Rechtsaufsicht den Haushaltsplan 2016 für das Genehmigungsverfahren
vorlegen.
Die nunmehr vorliegenden
Jahresabschlüsse 2014 der Eigenbetriebe „Städtischer Zentralfriedhof der
Hansestadt Stralsund“ und „Tourismuszentrale der Hansestadt Stralsund“ werden
hiermit nachgereicht und in Band III der Haushaltsplanung 2016 aufgenommen.
Des Weiteren werden der
Wirtschaftsplan 2016 und der Jahresabschluss 2014 der Brunst-Weber-Stiftung
Stralsund hiermit nachgereicht und in Band II bzw. Band III der
Haushaltsplanung 2016 eingeordnet.
Alternativen:
keine