Sachverhalt:
Der Managementplan Altstadt wurde im Jahr 2000 Im
Zusammenhang mit der Antragstellung zur Eintragung der Altstädte von Stralsund
und Wismar in die UNESCO-Welterbeliste erarbeitet und durch die Bürgerschaft
beschlossen. Darin werden die wesentlichen Ziele und Konzepte zur Erhaltung,
Sanierung und Entwicklung der Altstadt formuliert. Grundlage bildete der 1991
erarbeitete, aktualisierte städtebauliche Rahmenplan, der gemeinsam mit
weiteren Plänen und Konzepten im Managementplan zusammengeführt wurde. Der
Managementplan Altstadt stellt somit die verbindliche Leitlinie für die
Altstadtentwicklung dar. Im baurechtlichen Sinne definiert dieses Planwerk
außerdem die Ziele und Zwecke der Sanierung und ist eine maßgebliche
Beurteilungsgrundlage für bauliche Maßnahmen in der Altstadt.
Mit Hilfe eines kontinuierlichen Monitorings wird seit
Inkrafttreten des Managementplans die Umsetzung der darin enthaltenen Ziele und
Maßnahmen - also die Entwicklung der Altstadt -dokumentiert bzw. kontrolliert.
Daraus geht hervor, dass ein erheblicher Teil der im Managementplan von 2000
aufgeführten Ziele bereits in die Realität umgesetzt werden konnte. Erheblich
fortgeschritten ist mittlerweile der Sanierungsstand der Gebäudesubstanz in der
Altstadt, die Erneuerung der öffentlichen Räume und Infrastruktur, die
Ertüchtigung von Gemeinbedarfs- und Kultureinrichtungen, die Bebauung von
Baulücken, die Stärkung des Einzelhandels und vieles mehr. Nur in wenigen
Ausnahmefällen mussten einzelne Zielstellungen des Managementplans zugunsten
anderer Entwicklungen korrigiert werden.
Dennoch haben sich auf einigen Handlungsfeldern mittlerweile
veränderte Rahmenbedingungen ergeben. So liegt inzwischen ein Verkehrskonzept
Altstadt vor, das als Bestandteil einer integrierten Gesamtplanung umgesetzt
werden soll und hierfür eine Beschlussfassung erfordert. Auch die Projekte und
Maßnahmen, die in den nächsten Jahren der Altstadtentwicklung weitere Impulse
verleihen können, sind neu zu definieren. Weitere Bestandteile des
Managementplanes erfordern lediglich partielle Korrekturen und Präzisierungen,
die sich beispielsweise aus dem fortgeschrittenen Sanierungsstand oder
zwischenzeitlich erfolgten Einzelbeschlüssen der Bürgerschaft ergeben.
Nach
fast 15 Jahren erfolgreicher Arbeit auf der Grundlage der im Managementplan
formulierten Ziele besteht also Anpassungs- und Änderungsbedarf vor allem dort,
wo sich mittlerweile andere Rahmenbedingungen und neue Handlungsbedarfe
herausgestellt haben. Damit der Managementplan auch weiterhin der
Altstadtentwicklung als Leitlinie konsequent zugrunde gelegt werden kann, ist
eine Fortschreibung dringend erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Managementplan Altstadt
(Beschluss-Nr.: 2000-III-09-0429) wird mit der vorliegenden Fassung von 2015
aktualisiert und dient künftig als Handlungsgrundlage für die Erhaltung,
Erneuerung und Entwicklung der Altstadt.
Lösungsvorschlag:
Der Managementplan wird fortgeschrieben. Mit der
Fortschreibung des Managementplans wird sichergestellt, dass die positive
Entwicklung der Altstadt kontinuierlich fortgeführt und nachhaltig gesichert
wird. Er ist die Grundlage dafür, dass alle verfügbaren Ressourcen auch künftig
zielgerichtet und effizient der Erhaltung und Entwicklung der Altstadt zugute
kommen können.
Grundsätzlicher Überarbeitungsbedarf besteht in den
Handlungsfeldern „Verkehrskonzept“ sowie „Projekte und Maßnahmen“. Dem
Handlungsfeld „Denkmalschutz und Denkmalpflege“ wird ein gesondertes Kapitel
gewidmet und dem städtebaulichen Rahmenplan vorangestellt, um den Erkenntnissen
aus der Erarbeitung des Denkmalplans, der eine maßgebliche fachliche Grundlage
für die Erhaltung der Welterbestätte darstellt, gerecht zu werden. Die
Implementierung des Welterbe-Managements sowie die Struktur der
Öffentlichkeitsarbeit finden ihren Niederschlag im „Konzept der
Öffentlichkeitsarbeit“. Die Überarbeitung anderer Teilkonzepte beschränkt sich
weitgehend auf die nachrichtliche Übernahme bereits beschlossener Korrekturen sowie
realisierter Ziele und Maßnahmen.
Aufbau und Systematik dieser integrierten Planung haben sich
als praxistauglich erwiesen und sollten daher im Wesentlichen beibehalten
werden.
Alternativen:
Der Managementplan wird nicht fortgeschrieben. Damit wäre
der Managementplan als Steuerungsinstrument für die Altstadtentwicklung nur
noch eingeschränkt verwendbar. Aufgrund der damit verbundenen Unsicherheiten
für Bürger, Investoren und Planer wird diese Alternative nicht empfohlen.