Sachverhalt:
Für den kurzfristigen Erwerb von bebauten Grundstücken wird die Umwidmung von investiven Auszahlungsansätzen benötigt. Hierfür ist es nötig, dass außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 270 TEUR genehmigt werden. Die Finanzierung bzw. Deckung kann dargestellt werden. Aufgrund der gebotenen Kurzfristigkeit der Bereitstellung der Mittel soll ein Beschluss der Bürgerschaft bereits am 19.10.2023 herbeigeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Einordnung außerplanmäßiger investiver Auszahlungen für den Erwerb von bebauten Grundstücken in Höhe von 270.000,00 EUR in den Haushalt 2023 wird zugestimmt. Die Deckung wird herangezogen aus den Maßnahmen 21-2060-0004, 21-2060-0001 und 23-2060-0003. Die folgende tabellarische Darstellung stellt die Auswirkungen auf den Haushalt im Detail dar:
Gesamtkosten: 270.000,00 EUR |
|||
Teilhaushalt 11 |
Maßnahmen-Nr. Sachkonto/ Untersachkonto |
Gesamtsoll [EUR] |
|
2023 |
|
alt |
neu |
Neuveranschlagung in Leistung 11.4.02.02.1 Maßnahmen-Nr.: Bebaute
Grundstücke NEU: [Erwerb beb.
Grst.] |
NEU 14312000 /
|
0,00 |
270.000,00 (+270.000,00) |
Deckungen aus Leistung 11.4.02.01.1 |
|
|
|
1. Maßnahmen-Nr.: Unbebaute
Grundstücke Erwerb
maritimer Flächen zur Umsetzung der Stadtentwicklung |
21-2060-0004 14311000 / 14311.40007 |
1.010.000,00 |
930.000,00 (-80.000,00) |
Erläuterung: Die Haushaltsmittel werden
für die Maßnahme nicht in vollständiger Höhe benötigt. |
|||
2. Maßnahmen-Nr.: Unbebaute
Grundstücke Erwerb
von Gewerbeflächen zum Zwecke der Wirtschaftsförderung |
21-2060-0001 14311000 / 14311.40004 |
110.000,00 |
10.000,00 (-100.000,00) |
Erläuterung: Trotz aller Bemühungen
verläuft der Erwerb bislang ergebnislos. |
|||
3. Maßnahmen-Nr.: Bebaute
Grundstücke Erwerb
bebauter Flächen zur Umsetzung des B-Planes Nr. 82 |
23-2060-0003 14312000 / 14312.40005 |
400.000,00 |
310.000,00 (-90.000,00) |
Erläuterung: Die Haushaltsmittel werden
für die Maßnahme nicht in vollständiger Höhe benötigt. |
Lösungsvorschlag:
Der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund wird empfohlen, außerplanmäßige investive Auszahlungen in Höhe von 270 TEUR für den Erwerb von bebauten Grundstücksflächen zu bewilligen.
Alternativen:
Keine Sinnvollen. Es drohen langfristige Nachteile in der städtebaulichen Entwicklung.