Herr Seoudy fasst die Stellungnahme des Rechtsamtes kurz zusammen. Bei der Geltungsdauer der Gutscheincard von drei Jahren handelt es sich um eine zulässige Abweichung von der gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfrist. Es bestehen keine bereicherungsrechtlichen Ansprüche für die Erwerber oder Inhaber der Gutscheincard gegenüber der Hansestadt Stralsund oder den teilnehmenden Akzeptanzstellen.

 

Herr Buxbaum dankt für die Ausführungen und lässt über den Antrag AN 0104/2023 abstimmen:

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gültigkeitsdauer der Stralsunder Gutscheincards der Tourismuszentrale auf 30 Jahre zu erhöhen.“

 

Abstimmung: 0 Zustimmungen         8 Gegenstimmen        0 Stimmenthaltungen

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben empfiehlt der Bürgerschaft, das Anliegen des Antrages AN 0104/2023 nicht weiterzuverfolgen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft wird über das Ergebnis der Beratung durch die Geschäftsführung des Ausschusses entsprechend informiert.