Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gültigkeitsdauer der Stralsunder Gutscheincards der Tourismuszentrale auf 30 Jahre zu erhöhen.

 


Begründung:

 

Eine Akzeptanzstelle muss einen Gutschein nach Gesetz innerhalb von 3 Jahren einlösen. Das heißt aber nicht, dass auch ältere Gutscheine akzeptiert werden können.

 

Viele Unternehmen aus Handel und Dienstleistungen reagieren in solchen Fällen aus Kulanz im Interesse des Kunden. Schließlich ist dieser vor Jahren in Vorkasse gegangen und das Geld ist mittlerweile weniger wert.

 

Die Hansestadt Stralsund sollte eine Lösung finden, damit die Stralsunder Akzeptanzstellen hier nicht in Erklärungsnöte geraten und die Tourismuszentrale sich nicht möglicher Vorwürfe, wie der der Bereicherung erwehren muss. Die Leistung an sich wurde vom Konsumenten schließlich bereits bezahlt. Zusätzlich ist zu beachten, dass Gutscheinkarten mit Geldbeträgen ohnehin durch die Teuerung an Wert verlieren. Eine solche Erhöhung der Gültigkeitsdauer wäre nicht nur angemessen, sondern ergäbe auch im Sinne des Stadtmarketings Sinn.