Sitzung: 25.08.2022 Bürgerschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 0192/2021
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Die zur
1. Änderung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 61 „Östlich
der Smiterlowstraße“ der Hansestadt Stralsund abgegebenen Stellungnahmen
aus der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und gemäß Anlage 3 abgewogen.
2. Auf der
Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147)
sowie nach Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344, 2016 S. 28), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V, S.1033) wird die 1. Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 61 der
Hansestadt Stralsund „Östlich der Smiterlowstraße“ gelegen im Stadtteil
Franken Vorstadt, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen
Festsetzungen (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom
September 2021 als Satzung beschlossen. Die Begründung vom September 2021 wird
gebilligt.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: 40 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen