Sitzung: 25.08.2022 Bürgerschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: B 0046/2022
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem.
§ 3 (2) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 68 „Wohngebiet
östlich Brandshäger Straße“ aus der Öffentlichkeit eingegangenen Hinweise und
Anregungen sowie die eingeholten Stellungnahmen, der von der Planung berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden,
werden mit denen in ANLAGE 1 dargestellten Ergebnissen geprüft und entsprechend
der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.
2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) sowie nach § 86 der
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), zuletzt
geändert durch das Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1033), wird der
im Stadtteil Andershof gelegene Bebauungsplan Nr. 68 „Wohngebiet
östlich der Brandshäger Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)
und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Satzung über die
örtlichen Bauvorschriften (ff. Teil B) in der vorliegenden Fassung
vom Juli 2022 als Satzung und entsprechend der ANLAGE 2 beschlossen.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan einschließlich des
Umweltberichts (ANLAGE 3) wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2022
gebilligt.
4. Der Beschluss ist gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Herr Haack zeigt an, dass er einem Mitwirkungsverbot gem. § 24 Absatz 1 KV M-V unterliegt und begibt sich in den Zuschauerbereich.
Ohne weitere Wortmeldung wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: 33 Zustimmungen 6 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen