Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.    Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 (2) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 68 „Wohngebiet östlich Brandshäger Straße“ aus der Öffentlichkeit eingegangenen Hinweise und Anregungen sowie die eingeholten Stellungnahmen, der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden, werden mit denen in ANLAGE 1 dargestellten Ergebnissen geprüft und entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.

 

2.    Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1033), wird der im Stadtteil Andershof gelegene Bebauungsplan Nr. 68 „Wohngebiet östlich der Brandshäger Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften (ff. Teil B) in der vorliegenden Fassung vom Juli 2022 als Satzung und entsprechend der ANLAGE 2 beschlossen.

 

3.    Die Begründung zum Bebauungsplan einschließlich des Umweltberichts (ANLAGE 3) wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2022 gebilligt.

 

4.    Der Beschluss ist gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Herr Haack zeigt an, dass er einem Mitwirkungsverbot gem. § 24 Absatz 1 KV M-V unterliegt und begibt sich in den Zuschauerbereich.

 

 

Ohne weitere Wortmeldung wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung: 33 Zustimmungen       6 Gegenstimmen        0 Stimmenthaltungen