Frau Gessert erläutert die Vorlage.

Vor allem die Lösung bezüglich des Regenwassers könnte zukünftig auch auf andere B-Pläne angewandt werden.

Es liegt der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Beratung vor.

 

Auf Nachfrage von Herrn Röll erklärt Frau Gessert, dass Regenwasser, welches als Abwasser gilt, bisher in die Kanalisation eingeleitet werden musste. Beim Konzept „der Schwammstadt“ wird das Regenwasser an geeigneten Stellen zurückgehalten, um es für verschiedene Zwecke (Bewässerung) nutzen zu können.

Herr Dr. Raith ergänzt, dass es sich, wenn das Wasser von der REWA übernommen wird, um Abwasser handelt. In dem jetzigen Baugebiet ist eine Grünfläche mit einer Mulde vorhanden, welche das Wasser bei Starkregen aufnehmen kann. 

 

Herr Röll erkundigt sich, ob es möglich ist, ein Regenwasserreservoir zu bauen. Schon aus Kostengründen würde der Leiter das Amtes 60 von diesem Vorschlag abraten.

 

Herr Gottschling erkundigt sich, ob durch diese Variante die Erschließungskosten verringert werden. Aufgrund von möglichen Auflagen den Teich betreffend, geht Herr Dr. Raith nicht von einer wesentlichen Vergünstigung aus.

 

Es gibt keine weiteren Fragen zur Vorlage.

 

Herr Bauschke stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0046/2022 gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

 


Abstimmung: 7 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen