Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Der Entwurf zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 der Hansestadt Stralsund „Wohnbebauung südlich des Tribseer Damms 54 bis 57“, gelegen im Stadtgebiet Tribseer, im Stadtteil Tribseer Vorstadt, in der vorliegenden Fassung vom Juli 2021, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften, sowie die Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.  


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung: Einstimmig beschlossen