Sitzung: 07.06.2018 Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung (beendet)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: B 0014/2018
Auf Grund der Tatsache, dass der Lärmaktionsplan nur für Landes- und
Bundesstraßen verpflichtend aufgestellt werden muss, die ein Verkehrsaufkommen
von über 8 Mio. Fahrzeugen im Jahr haben, stellt sich die Frage, wie sinnvoll
es ist, andere Gemeindestraßen in den Plan mit aufzunehmen. Herr Lastovka
schlägt vor, nur die Straßen aufzunehmen, für die eine gesetzliche
Verpflichtung besteht. Maßnahmen für weitere Straßen sollen im Ausschuss
betrachtet und ggf. Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Herr Bogusch weist
auf den Beschluss der Bürgerschaft aus der Sitzung vom 18.01.2018 hin, in
diesem wurden die erste Stufe des Lärmaktionsplanes mit dem klassifizierten
Straßennetz und auch Maßnahmen zu anderen Straßen mit einem Verkehrsaufkommen
von über 8000 Fahrzeugen am Tag beschlossen. Eine Herausnahme dieser Straßen
würde einer Zurückstellung gleichkommen.
Herr Lastovka
erklärt, dass von der Verwaltung die Aussage erfolgte, dass es schwierig sei,
für die zweite Stufe des Lärmaktionsplanes Maßnahmen zu benennen.
Herr Bogusch
bestätigt die Aussage der Verwaltung. Als Grundsatz galt zu Beginn die
Gleichbehandlung der Stralsunder Bevölkerung. Es ist schwer deutlich zu machen,
warum ein Carl-Heydemann-Ring (Landesstraße) betrachtet wird und ein Grünhufer
Bogen (Gemeindestraße) nicht.
Die gefundenen
Maßnahmen müssen die Freizügigkeit des Verkehrs aufrechterhalten und
gleichzeitig zu einer Lärmberuhigung für die Anwohner führen.
Herr Lastovka macht
noch einmal deutlich, dass die Straßen, die nicht durch den Lärmaktionsplan
abgedeckt werden im Einzelfall betrachtet werden sollen und so nicht außer Acht
gelassen werden.
Herr Suhr erklärt,
dass, sollte es möglich sein, den Lärmaktionsplan bei entsprechender
politischer Willensbildung um Maßnahmen bzw. Straßen zu ergänzen, er der
Vorlage zustimmen wird.
Herr van Slooten
spricht sich dafür aus, die Gesamtsituation zu betrachten und Maßnahmen
aufeinander abzustimmen. Bei einer punktuellen Betrachtung befürchtet er, dass
die Maßnahmen nicht ineinander greifen. Der Lärmaktionsplan soll wie
vorgestellt fortgeschrieben werden.
Herr Haack ist der
Meinung, dass, sollte die Vorlage beschlossen werden, Gestaltungsmöglichkeiten
verloren gehen und der Plan einige Maßnahmen enthält, die so nicht umgesetzt
werden sollten.
Aus der Sicht von
Herrn Haack sollten alle Bürger angehört werden und nicht nur die unmittelbar
Betroffenen.
Außerdem ist
fraglich, ob einzelne Maßnahmen nach Beschluss der Vorlage noch einmal
diskutiert werden oder ob sie dann einfach umgesetzt werden.
Herr Lastovka
schlägt vor, den Plan erst einmal nur für die rechtlich verpflichtenden Straßen
fortzuschreiben und dass weitere Straßen nach der Beratung im Ausschuss ergänzt
werden.
Herr van Slooten
weist darauf hin, dass die Bürgerschaft jederzeit berechtigt ist,
Entscheidungen an sich zu ziehen und sich so zum Beispiel gegen Maßnahmen aus
dem Lärmaktionsplan zu entscheiden.
Herr Suhr fragt, ob
es möglich ist, Maßnahmen eine Straße betreffend, welche im Lärmaktionsplan
festgeschrieben sind, durch einen Beschluss der Bürgerschaft zu ändern. Wenn
dies der Fall ist, sieht Herr Suhr keinen Grund von den Maßnahmen im
Lärmaktionsplan abzuweichen.
Herr Bogusch
erklärt, dass es sich bei dem Lärmaktionsplan um ein Konzept handelt, welches
Maßnahmen vorschlägt, die in eine Abwägung mit einbezogen werden müssen. Wenn
die Abwägung ergibt, dass Argumente gegen die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan
sprechen, müssen diese nicht umgesetzt werden. Bei der nächsten Fortschreibung
des Konzeptes muss dann geschaut werden, ob andere Maßnahmen getroffen werden
können.
Herr Bogusch
betont, dass er durch den vorliegenden Beschluss berechtigt ist, im
Einvernehmen mit der oberen Verkehrsbehörde Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan
umzusetzen, ohne die Bürgerschaft erneut zu beteiligen.
Herr Haack sieht
sich in der Aussage von Herrn Bogusch bestätigt und bekräftigt, dass er auch
kurzfristig bereit wäre, Einzelmaßnahmen im Ausschuss zu beraten.
Herr Bogusch bietet
an, bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan die
Bürgerschaft an der Entscheidung zu beteiligen und den Beschluss um diese
Formulierung zu ergänzen.
Herr Lastovka
stellt folgenden Antrag:
Der Ausschuss
stimmt der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes zu, soweit es die gesetzlich
verpflichtenden Straßen betrifft. Gleichwohl wird die Verwaltung vor der
Umsetzung etwaiger Maßnahmen nochmal den Ausschuss für Bau, Umwelt und
Stadtentwicklung beteiligen und soweit Straßen betroffen sind, die nicht
verpflichtend im Lärmaktionsplan genannt sind, diese kurzfristig im Ausschuss
vorstellen, um eine Ergänzung des Lärmaktionsplanes für die Bürgerschaft
vorzubereiten.
Herr Bogusch macht
folgenden Gegenvorschlag. Der Lärmaktionsplan wird mit den Gesamtmaßnahmen
beschlossen und es wird festgelegt, dass vor der Umsetzung der Maßnahmen die
Zustimmung des Bauausschusses einzuholen ist.
Herr van Slooten
stellt den Antrag, dass der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes unter der
Einschränkung zugestimmt wird, dass Einzelmaßnahmen hinsichtlich der Umsetzung
des Lärmaktionsplanes mit dem Bauausschuss/der Bürgerschaft abgestimmt werden.
Herr Suhr spricht
sich für den Antrag von Herrn van Slooten aus.
Herr Lastovka
stellt seinen Antrag zur Abstimmung.
Abstimmung: 6
Zustimmungen 3 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen
Herr Lastovka
stellt den Antrag von Herrn van Slooten zur Abstimmung.
Abstimmung: 4
Zustimmungen 5 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen
Abschließend stellt
Herr Lastovka die Vorlage mit dem ersten Änderungsantrag zur Abstimmung:
Abstimmung: 7
Zustimmungen 2 Gegenstimmen 0
Stimmenthaltungen
Der Ausschuss
empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0014/2018 unter Berücksichtigung, der
vorgeschlagenen Ergänzung zu beschließen.