Auf Grund der Tatsache, dass der Lärmaktionsplan nur für Landes- und Bundesstraßen verpflichtend aufgestellt werden muss, die ein Verkehrsaufkommen von über 8 Mio. Fahrzeugen im Jahr haben, stellt sich die Frage, wie sinnvoll es ist, andere Gemeindestraßen in den Plan mit aufzunehmen. Herr Lastovka schlägt vor, nur die Straßen aufzunehmen, für die eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Maßnahmen für weitere Straßen sollen im Ausschuss betrachtet und ggf. Einzelfallentscheidungen getroffen werden.

 

Herr Bogusch weist auf den Beschluss der Bürgerschaft aus der Sitzung vom 18.01.2018 hin, in diesem wurden die erste Stufe des Lärmaktionsplanes mit dem klassifizierten Straßennetz und auch Maßnahmen zu anderen Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 8000 Fahrzeugen am Tag beschlossen. Eine Herausnahme dieser Straßen würde einer Zurückstellung gleichkommen.

 

Herr Lastovka erklärt, dass von der Verwaltung die Aussage erfolgte, dass es schwierig sei, für die zweite Stufe des Lärmaktionsplanes Maßnahmen zu benennen.

 

Herr Bogusch bestätigt die Aussage der Verwaltung. Als Grundsatz galt zu Beginn die Gleichbehandlung der Stralsunder Bevölkerung. Es ist schwer deutlich zu machen, warum ein Carl-Heydemann-Ring (Landesstraße) betrachtet wird und ein Grünhufer Bogen (Gemeindestraße) nicht.

Die gefundenen Maßnahmen müssen die Freizügigkeit des Verkehrs aufrechterhalten und gleichzeitig zu einer Lärmberuhigung für die Anwohner führen.

 

Herr Lastovka macht noch einmal deutlich, dass die Straßen, die nicht durch den Lärmaktionsplan abgedeckt werden im Einzelfall betrachtet werden sollen und so nicht außer Acht gelassen werden.

 

Herr Suhr erklärt, dass, sollte es möglich sein, den Lärmaktionsplan bei entsprechender politischer Willensbildung um Maßnahmen bzw. Straßen zu ergänzen, er der Vorlage zustimmen wird.

 

Herr van Slooten spricht sich dafür aus, die Gesamtsituation zu betrachten und Maßnahmen aufeinander abzustimmen. Bei einer punktuellen Betrachtung befürchtet er, dass die Maßnahmen nicht ineinander greifen. Der Lärmaktionsplan soll wie vorgestellt fortgeschrieben werden.

 

Herr Haack ist der Meinung, dass, sollte die Vorlage beschlossen werden, Gestaltungsmöglichkeiten verloren gehen und der Plan einige Maßnahmen enthält, die so nicht umgesetzt werden sollten.

Aus der Sicht von Herrn Haack sollten alle Bürger angehört werden und nicht nur die unmittelbar Betroffenen.

Außerdem ist fraglich, ob einzelne Maßnahmen nach Beschluss der Vorlage noch einmal diskutiert werden oder ob sie dann einfach umgesetzt werden.

 

Herr Lastovka schlägt vor, den Plan erst einmal nur für die rechtlich verpflichtenden Straßen fortzuschreiben und dass weitere Straßen nach der Beratung im Ausschuss ergänzt werden.

 

Herr van Slooten weist darauf hin, dass die Bürgerschaft jederzeit berechtigt ist, Entscheidungen an sich zu ziehen und sich so zum Beispiel gegen Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan zu entscheiden.

 

Herr Suhr fragt, ob es möglich ist, Maßnahmen eine Straße betreffend, welche im Lärmaktionsplan festgeschrieben sind, durch einen Beschluss der Bürgerschaft zu ändern. Wenn dies der Fall ist, sieht Herr Suhr keinen Grund von den Maßnahmen im Lärmaktionsplan abzuweichen.

 

Herr Bogusch erklärt, dass es sich bei dem Lärmaktionsplan um ein Konzept handelt, welches Maßnahmen vorschlägt, die in eine Abwägung mit einbezogen werden müssen. Wenn die Abwägung ergibt, dass Argumente gegen die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan sprechen, müssen diese nicht umgesetzt werden. Bei der nächsten Fortschreibung des Konzeptes muss dann geschaut werden, ob andere Maßnahmen getroffen werden können.

Herr Bogusch betont, dass er durch den vorliegenden Beschluss berechtigt ist, im Einvernehmen mit der oberen Verkehrsbehörde Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan umzusetzen, ohne die Bürgerschaft erneut zu beteiligen.

 

Herr Haack sieht sich in der Aussage von Herrn Bogusch bestätigt und bekräftigt, dass er auch kurzfristig bereit wäre, Einzelmaßnahmen im Ausschuss zu beraten.

 

Herr Bogusch bietet an, bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan die Bürgerschaft an der Entscheidung zu beteiligen und den Beschluss um diese Formulierung zu ergänzen.

 

Herr Lastovka stellt folgenden Antrag:

 

Der Ausschuss stimmt der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes zu, soweit es die gesetzlich verpflichtenden Straßen betrifft. Gleichwohl wird die Verwaltung vor der Umsetzung etwaiger Maßnahmen nochmal den Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung beteiligen und soweit Straßen betroffen sind, die nicht verpflichtend im Lärmaktionsplan genannt sind, diese kurzfristig im Ausschuss vorstellen, um eine Ergänzung des Lärmaktionsplanes für die Bürgerschaft vorzubereiten.

 

Herr Bogusch macht folgenden Gegenvorschlag. Der Lärmaktionsplan wird mit den Gesamtmaßnahmen beschlossen und es wird festgelegt, dass vor der Umsetzung der Maßnahmen die Zustimmung des Bauausschusses einzuholen ist.

 

Herr van Slooten stellt den Antrag, dass der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes unter der Einschränkung zugestimmt wird, dass Einzelmaßnahmen hinsichtlich der Umsetzung des Lärmaktionsplanes mit dem Bauausschuss/der Bürgerschaft abgestimmt werden.

 

Herr Suhr spricht sich für den Antrag von Herrn van Slooten aus.

 

Herr Lastovka stellt seinen Antrag zur Abstimmung.

 

Abstimmung: 6 Zustimmungen                3 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen

 

Herr Lastovka stellt den Antrag von Herrn van Slooten zur Abstimmung.

 

Abstimmung: 4 Zustimmungen                5 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen

 

Abschließend stellt Herr Lastovka die Vorlage mit dem ersten Änderungsantrag zur Abstimmung:

 

Abstimmung: 7 Zustimmungen 2 Gegenstimmen           0 Stimmenthaltungen

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0014/2018 unter Berücksichtigung, der vorgeschlagenen Ergänzung zu beschließen.