Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Frau Gessert erläutert, dass das Bebauungsplanverfahren bereits 2010 eingeleitet wurde. Es handelt sich um ein Planverfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch. Im Januar 2017 erfolgte die öffentliche Auslegung des Planentwurfs. In der Smiterlowstraße sollen drei zwei bis dreigeschossige Gebäude entstehen. So können ca. 25 Wohnungen geschaffen werden. Auf dem Grundstück soll außerdem eine Tiefgarage mit 75 Stellplätzen entstehen. Da vor Umsetzung des Projektes eine Altlastensanierung auf dem Grundstück erfolgen muss, ist der Baubeginn noch ungewiss.

Herr Suhr erkundigt sich, ob für die Altlastensanierung von Seiten der Stadt Gelder in den Haushalt eingeplant wurden. Außerdem interessiert Herrn Suhr, wann die Baumpflanzungen in der Smiterlowstraße als Teil der Ausgleichsmaßnahme vorgenommen werden können.

Die Sanierung der Smiterlowstraße soll 2023 beginnen.

Frau Kluge erklärt, dass die Altlastensanierung nicht Bestandteil des Bebauungsplanes ist Eine Kostenschätzung des StALU beläuft sich auf mindestens 200.000 €. Solange kein Sanierungskonzept vorliegt, sind die Kosten nicht abschätzbar.

Herr Gottschling möchte wissen, ob die Kosten für die Sanierung vom Käufer des Grundstücks getragen werden. Frau Kluge erklärt, dass diese Problematik noch nicht abschließend geklärt ist. 

 

Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen. Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0062/2017 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.


Abstimmung: 9 Zustimmungen                0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen