Beschluss: verwiesen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Herr Wohlgemuth teilt mit, dass die Verwaltung nach einer Analyse zu dem Ergebnis gekommen ist, dass es sinnvoll ist zwei Satzungen zu erarbeiten. Eine Satzung für den Bereich der Hauptzufahrtsstraßen und eine gesonderte Satzung für die Stralsunder Altstadt, da hier der Regelungsbedarf ein anderer ist. Dass vorliegende Papier ist die Satzung für die Hauptzufahrtsstraßen. Die Satzung beschäftigt sich sowohl mit Werbeanlagen an Gebäuden als auch freistehenden Werbeanlagen. Außerdem beinhaltet sie Werbung an der Stätte der Leistung sowie Fremdwerbung. Der Verwaltung ist bewusst, dass jeder technische Fortschritt eine Anpassung der Satzung notwendig macht, trotzdem hat man versucht, alle relevanten Fragen in der Satzung zu regeln. Ziel der Satzung soll es sein, Werbung auf ein Maß zu reduzieren, welches mit dem Stadtbild verträglich ist.

 

Herr Werner erkundigt sich, ob für großflächige Wahlwerbung Ausnahmegenehmigungen erlassen werden. Herr Wohlgemuth weist auf die Landesbauordnung hin. Frau Löffler ergänzt, dass dies in § 2 (2) der Satzung geregelt ist.

 

Herr Lewing bedankt sich für die Erarbeitung der Satzung bei der Verwaltung und beantragt die Verweisung der Vorlage in die Fraktionen.

 

Herr Schwarz stellt den Antrag zur Abstimmung.

 


Abstimmung: 7 Zustimmungen                1 Gegenstimme               0 Stimmenthaltungen