Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Die während der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit sowie während der öffentlichen Auslegung geäußerten Anregungen und Hinweise zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum entsprechend angepassten Landschaftsplan im Änderungsgebiet werden entsprechend Anlage 3 abgewogen.

 

2. Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund mit Begründung und Umweltbericht und der entsprechend angepasste Landschaftsplan im Änderungsgebiet mit Erläuterungsbericht für die im Stadtteil Knieper Nord gelegene Teilfläche nördlich der Fachhochschule/ Studentensiedlung „Holzhausen“ in der vorliegenden Fassung vom August 2016 (Anlagen 1 und 2) werden festgestellt.

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht und dem entsprechend angepassten Landschaftsplan im Änderungsgebiet mit Erläuterungsbericht dem Landkreis Vorpommern-Rügen zur Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch vorzulegen.

 

4. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 


Frau Ehlert nimmt gem. § 24 KV M-V weder an der Beratung noch an der Abstimmung zur Vorlage teil.

 

Herr Suhr argumentiert gegen eine Beschlussfassung der Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten 12.1 und 12.2. Er gibt zu Protokoll, dass er es zu den Bodenwertzahlen als falsche Annahme ansieht, dass das zuständige Landesministerium hergeht und sagt, dass eine Ausnahmegenehmigung möglich ist, weil die geplanten bebaubaren Flächen nicht auf dem hochwertigen Boden  liegen, sondern in den Bereichen, in denen die Bodenwertzahl nicht so hoch ist. Es gibt Stellungnahmen des Landesamtes, die sich nicht mit der Bodenbewertung auseinandersetzen. Herr Suhr sieht hier Abwägungsdefizite und man tut sich keinen Gefallen, wenn man diese nicht berücksichtigt.

 

Herr Laack unterstützt den Standpunkt der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Herr Paul stellt die Vorlage wie folgt zur Abstimmung:

 

 


24 Zustimmungen           15 Gegenstimmen          0 Stimmenthaltungen