Herr Wohlgemuth erläutert die Vorlage.

Herr Dr. Czerwinski fragt, wie sich die Änderung des LEP in der Abwägung des Flächennutzungsplanes ausgewirkt hat. Herr Wohlgemuth bestätigt, dass das LEP fortgeschrieben wurde und es einige Änderungen gab.

Eine Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen soll ab einem Bodenwert von 50 nicht mehr erfolgen, es sei denn, es liegen bestimmte Voraussetzungen vor. Auch diese Ausnahmen sind im LEP zu finden. Im Juli 2016 hat das Ministerium als oberste Landesplanungsbehörde die vorliegende positive Stellungnahme vom regionalen Planungsverband bestätigt. Herr Dr. Czerwinski möchte wissen, welche Ausnahmeregelung hier Anwendung gefunden hat. Herr Wohlgemuth antwortet, dass Ortslagen von der Regelung ausgenommen sind.

Herr Lastovka fragt nach, ob der Verordnungsgeber nach einer erneuten Überprüfung festgelegt hat, dass hier eine Ortslage vorliegt. Her Wohlgemuth bestätigt dies.

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt den Antrag nicht weiter zu beraten.

 

Eine entsprechende Mitteilung geht an den Präsidenten der Bürgerschaft.

 

 

 

Es gibt keinen weiteren Redebedarf.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0046/2016 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.

  

 

 


Abstimmung: 7 Zustimmungen                2 Gegenstimmen           0 Stimmenthaltungen