Betreff
Parkzonen Bewohnerparken
Einreicher: Daniel Ruddies, CDU/FDP-Fraktion
Vorlage
kAF 0122/2023
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

1.    Ist es grundsätzlich möglich, beide Parkzonen A1 und A2 zu einer gemeinsamen Parkzone zusammenzulegen?

2.    Würde die Verwaltung eine solche Maßnahme als sinnvoll erachten?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Durch einen guten Kompromiss der Bürgerschaft ist es neuerdings möglich, auf dem Neuen Markt per Anwohnerkarte zu parken. Dies gilt für Ausweise beider Zonen. Wer aber etwa mit einem Ausweis der Parkzone A1 auf dem Neuen Markt steht, darf dies nicht auf den umliegenden Anwohnerplätzen der Zone A2 tun. Die Zonen sind zudem in südliche und nördliche Altstadt gegliedert. Diejenigen, die aber etwa im mittleren Bereich der Altstadt (bspw. Heilgeiststraße/Badenstraße, Mönchstraße usw.) wohnen, dürfen in jeweils eine Richtung nicht in den benachbarten oder Parallelstraßen parken, wenn in ihrer eigenen Straße keine Plätze mehr frei sind.