Einreicher: Daniel Ruddies, CDU/FDP-Fraktion
Anfrage:
1.
Ist es grundsätzlich möglich, beide Parkzonen
A1 und A2 zu einer gemeinsamen Parkzone zusammenzulegen?
2. Würde
die Verwaltung eine solche Maßnahme als sinnvoll erachten?
Begründung:
Durch
einen guten Kompromiss der Bürgerschaft ist es neuerdings möglich, auf dem
Neuen Markt per Anwohnerkarte zu parken. Dies gilt für Ausweise beider Zonen.
Wer aber etwa mit einem Ausweis der Parkzone A1 auf dem Neuen Markt steht, darf
dies nicht auf den umliegenden Anwohnerplätzen der Zone A2 tun. Die Zonen sind
zudem in südliche und nördliche Altstadt gegliedert. Diejenigen, die aber etwa
im mittleren Bereich der Altstadt (bspw. Heilgeiststraße/Badenstraße,
Mönchstraße usw.) wohnen, dürfen in jeweils eine Richtung nicht in den
benachbarten oder Parallelstraßen parken, wenn in ihrer eigenen Straße keine
Plätze mehr frei sind.