Betreff
zur Hafennutzungsordnung
Einreicher: Fraktion Bürger für Stralsund
Vorlage
AN 0097/2023
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Hafennutzungsordnung vom 04.09.1997 zu überarbeiten. In der neuen Fassung soll zwingend enthalten sein, dass beim Vorhandensein von Landstrom dieser zu nutzen ist.

 

 

 


Begründung:

 

Das in unseren Hafen durch die Schiffe immer die Maschinen laufen, zur Herstellung von Bordstrom, ist nicht nur für die Besucher der Hafeninsel lästig, sondern auch für die Umwelt schädlich. Deshalb brauchen wir die o.g. Überarbeitung sehr schnell. Der Belästigung durch Lärm und anderen schädlichen Emissionen muss sehr schnell beendet werden. Als Hansestadt Stralsund müssen wir dafür Sorge tragen, dass so schnell wie möglich alle Liegeplätze mit Landstrom ausgestattet sind.

 

 

 

 

 

 


Michael Philippen

Fraktionsvorsitzender