Betreff
Baumfällmaßnahmen im Naturschutzgebiet "Försterhofer Heide"
Einreicher: Rüdiger Kuhn, Einzelbürgerschaftsmitglied
Vorlage
kAF 0107/2023
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

  1. Wie erklärt die Hansestadt Stralsund die Verstöße gegen die u. g. rechtlichen Vorgaben und das forstwirtschaftlich unsachgemäße Verhalten gegenüber dem Waldschädling?

 

  1. Weitere vergleichbare Baumfällungen im Wald der Försterhofer Heide würden die gleichen Rechtsverstöße nach sich ziehen. Wie gedenkt die Hansestadt Stralsund sich in dieser Hinsicht zu positionieren?

 

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Im November 2022 wurden in der Försterhofer Heide umfassende Baumfällmaßnahmen durchgeführt. Das verstößt gegen die Naturschutzbestimmung NSG-VO, PEP.  Im Widerspruch zu der Kompensationsmaßnahme E1 zum Bau der B96, ohne einen geänderten Planfeststellungsbeschluss und ohne Einbeziehung der Naturschutzverbände wurden die Bestimmungen außer Kraft gesetzt und damit gegen das Urteil des Bundesvewaltungsgericht BVerwG 4 BN 6.21 verstoßen. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr bestätigt, dass die rechtlichen Vorgaben für die Hansestadt Stralsund als Eigentümerin zwingen bindend sind.

Im November 2022 wurden durch die Abt. Forsten in diesem Naturschutzgebiet umfangreiche Baumfällmaßnahmen durchgeführt und dabei gegen geltendes Recht verstoßen.

Die Bekämpfung des Waldschädlings „Spätblühende Traubenkirsche“ (Prunus serontina) als Grund zur „Waldpflege“ ist irreführend. Die Traubenkirsche benötigt für Ihr Wachstum viel Licht. Mit der Auslichtung des Waldes wird diesem Waldschädling das Wachstum erheblich beschleunigt. Mit dem Absägen auf den Stock wird ein massiver Austrieb provoziert. Eine große Zahl der neuen Triebe ist jetzt schon 2 - 2,5 Meter hoch.

Das Gebiet der Försterhofer Heide ist ein eingetragenes FFH-Gebiet. Die Kompensationsmaßnahme E 1 verbietet die Waldbewirtschaftung ("Naturwald"). Renaturierte Rückegassen wurden wieder durch die Abt Forsten in Betrieb genommen, rote Baummarkierungen lassen weitere Baumfällmaßnahmen befürchten. Da dieser Wald laut Kompensationsmaßnahme E1 aber Naturwald und kein Wirtschaftswald ist, sind Baumfällungen unzulässig.

 

 

Rüdiger Kuhn