Betreff
Bereitstellung einer überplanmäßigen Auszahlung und Veranschlagung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung
Vorlage
B 0074/2023
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Mit dem vorliegenden Vergabeergebnis und der damit verbundenen Vergabevorlage B 0058/2023 Vergabevorschlag Neubau Hortgebäudes GS Juri Gagarin, Los Errichtung eines Hortgebäudes, ist zur Absicherung der Gesamtfinanzierung im Zusammenhang mit dem Vergabevorschlag die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln sowie die Umwidmung einer bestehenden Verpflichtungsermächtigung aus 2023 erforderlich. Die Verpflichtungsermächtigung ist die formelle Grundlage für den gemäß Vorlage B 0058/2023 erforderlichen Vorgriff auf Haushaltsmittel des Jahres 2024.

 

Um den in der mittelfristigen Investitionsplanung 2024 für das Vorhaben „Neubau Hortgebäude GS Gagarin“, Maßnahme 20-7091-0011, vorgesehen Mittelbedarf i.H.v. 1.407 T EUR nicht zusätzlich zu erhöhen, ist beabsichtigt in 2023 die zur Absicherung der Gesamtliquidität erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. 150 T EUR überplanmäßige zur Verfügung zu stellen.

 

Die von Fachamt aufgezeigte Deckungsquelle für die überplanmäßige Auszahlung ist unbedenklich. Es ist beabsichtigt, die Deckung aus der Maßnahme 21-7091-0001 – Neubau eines Klassenhauses Schulzentrum am Sund – zu entnehmen.

 

Für die Umsetzung der Maßnahme ist eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung erforderlich. Die Deckung erfolgt durch Umwidmung des Teilbetrags von 1.500 T EUR aus der bestehenden VE i.H.v. 5.000 T EUR aus der Maßnahme 23-7091-0002 – Bauwerkssanierung Schiffslift. Die VE zur Maßnahme 23-7091-0002 bezieht sich auf die Jahre 2024 und 2025. Die Reduzierung der VE hat keine Auswirkungen auf die mittelfristige Investitionsplanung 2023 ff. oder die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel. Eine Änderung der geplanten Sanierungsarbeiten (Maßnahme 23-7091-0002) ist ebenfalls nicht vorgesehen. Mit der Reduzierung der VE wird lediglich der hierdurch legitimierte Vorgriff auf die Haushaltsjahre 2024 und 2025 reduziert.


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Zur Deckung des bestehenden Auszahlungsbedarfs i.H.v. 150 T EUR für den Neubau Hortgebäude Juri Gagarin, werden nachfolgende Veränderungen innerhalb der angezeigten Sachkonten,

 

Maßnahmenummer                      :              21-7091-0001

Leistung/Sachkonto                       :              21.8.01.02.1/09620.40031

Bezeichnung                                     :              Neubau eines Klassenhauses zur Erweiterung des

Schulzentrums am Sund

Planansatz 2023                               :              2.538.000,00 €

Deckung                                              ./.              150.000,00 €

Planansatz 2023 neu     =             2.388.000,00 €

 

 

 

 

Maßnahmenummer                      :              20-7091-0011

Leistung/Sachkonto                       :              11.4.01.02.1/09620.40062

Bezeichnung                                     :              Neubau eines Hortgebäudes an der GS Gagarin

Planansatz 2023                               :              704.000,00 €

Deckung                                              +             150.000,00 €

Planansatz 2023 neu     =             854.000,00 €

 

in den Haushalt 2023 gemäß § 50 Abs. 1 KV M-V überplanmäßig eingeordnet.

 

2. Zur Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für das Vorhaben „Neubau Hortgebäude GS Gagarin“ (Maßnahme 20-7091-0011) werden gem. § 54 Abs. 1 KV M-V 1.500 T EUR aus dem Gesamtbetrag der genehmigten Verpflichtungsermächtigungen 2023 für 2024 umgewidmet.

 

 

Bezeichnung Maßnahme                                                           VE 2023 alt                         VE 2023 neu

 

20-7091-0011 / 11.4.01.02.1/09620.40062                          0,00 EUR                             1.500 T EUR

Neubau eines Hortgebäudes

 

23-7091-0002 / 11.4.02.02.2/09620.40074                           5.000 T EUR                       3.500 T EUR

Bauwerkssanierung Schiffslift


Lösungsvorschlag:

 

Zur Deckung des bestehenden überplanmäßigen Auszahlungsbedarfs i.H.v. 150 T EUR ergeben sich nachfolgende Veränderungen innerhalb der angezeigten Sachkonten.

 

Maßnahmenummer                      :              21-7091-0001

Leistung/Sachkonto                       :              21.8.01.02.1/09620.40031

Bezeichnung                                     :              Neubau eines Klassenhauses zur Erweiterung des

Schulzentrums am Sund

Planansatz 2023                               :              2.538.000,00 EUR

Deckung                                              ./.              150.000,00 EUR

Planansatz 2023 neu     =             2.388.000,00 EUR

 

Maßnahmenummer                      :              20-7091-0011

Leistung/Sachkonto                       :              11.4.01.02.1/09620.40062

Bezeichnung                                     :              Neubau eines Hortgebäudes an der GS Gagarin

Planansatz 2023                               :              704.000,00 EUR

Deckung                                              +             150.000,00 EUR

Planansatz 2023 neu     =             854.000,00 EUR

 

Mit der Veranschlagung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ergeben sich nachfolgende Veränderungen im Haushaltsplan 2023:

 

Bezeichnung Maßnahme                                                           VE 2023 alt                         VE 2023 neu

 

20-7091-0011 / 11.4.01.02.1/09620.40062                          0,00 EUR                             1.500 T EUR

Neubau eines Hortgebäudes

 

23-7091-0002 / 11.4.02.02.2/09620.40074                           5.000 T EUR                       3.500 T EUR

Bauwerkssanierung Schiffslift

 


Alternativen:

Eine Alternative zum vorgelegten Vorschlag ist nicht gegeben, da andernfalls die Vergabe für den Hortneubau gemäß B 0058/2023 nicht erfolgen kann.