Betreff
Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
Vorlage
B 0071/2023
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Im Kalenderjahr 2024 findet die nächste Wahl der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund statt. Gemäß § 11 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlordnung M-V (LKWO M-V) fordert die Wahlbehörde die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, zur Bildung des Gemeindewahlausschusses Wahlberechtigte vorzuschlagen. Nach § 10 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) soll der Wahlausschuss in seiner Zusammensetzung den Mehrheitsverhältnissen der Parteien und Wählergruppen in der Bürgerschaft entsprechen.

 

Den Wahlausschuss bilden die Gemeindewahlleiterin als Vorsitzende und vier bis acht weitere Mitglieder. Diese Anzahl wird von der Bürgerschaft festgelegt. Bei der Besetzung von Ausschüssen ist § 32 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) anzuwenden, wonach jeweils die aktuellen Mehrheitsverhältnisse zu berücksichtigen sind. Gegenwärtig bestehen in der Bürgerschaft folgende Mehrheitsverhältnisse:

 

Partei/Wählergruppe                                      Sitze

 

CDU/FDP                                                       11

Die Linke/SPD                                                  9

Bürger für Stralsund                                         8

Bündnis 90/Die Grünen/Die Partei                  7

AfD                                                                    6

Einzelbürgerschaftsmitglied                             1

Einzelbürgerschaftsmitglied                             1

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Anzahl der weiteren Mitglieder des Gemeindewahlausschusses neben der Gemeindewahlleiterin wird für die Bürgerschaftswahl auf sechs festgelegt. Dazu schlagen die Parteien und Wählergruppen (Fraktionen) der Bürgerschaft der Gemeindewahlleiterin folgende Anzahl von Wahlberechtigten zur Berufung als Mitglied des Gemeindewahlausschusses vor:

 

CDU/FDP                                                      2 Mitglieder

Die Linke/SPD                                               1 Mitglied

Bürger für Stralsund                                      1 Mitglied

Bündnis 90/Die Grünen/Die Partei                1 Mitglied

AfD                                                                1 Mitglied

 


Lösungsvorschlag:

 

Es wird vorgeschlagen, wie auch bei der Bürgerschaftswahl 2019, eine Anzahl von sechs weiteren Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses neben der Gemeindewahlleiterin festzulegen. Damit besteht der Gemeindewahlausschuss aus insgesamt sieben Mitgliedern. Davon ausgehend wird unter Berücksichtigung der o. g. Mehrheitsverhältnisse vorgeschlagen, dass die Parteien und Wählergruppen (Fraktionen) mit mindestens sechs Sitzen in der Bürgerschaft jeweils Mitglieder für den Gemeindewahlausschuss wie folgt benennen:

 

CDU/FDP                                                      2 Mitglieder

Die Linke/SPD                                               1 Mitglied

Bürger für Stralsund                                      1 Mitglied

Bündnis 90/Die Grünen/Die Partei                1 Mitglied

AfD                                                                1 Mitglied

 

Die Berufung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses erfolgt gemäß
§ 10 Abs. 1 LKWG M-V durch die Gemeindewahlleiterin entsprechend den Vorschlägen der Parteien und Wählergruppen.

 


Alternativen:

 

Alternativ wäre die Festlegung einer anderen Anzahl von weiteren Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses möglich. Die bestehenden Mehrheitsverhältnisse sind jeweils zu beachten.