Sachverhalt:

Dem Amt für Schule und Sport liegt ein Angebot einer Sachspende des Fördervereins der Förderschule „Astrid Lindgren“ vor. Es handelt es sich um eine wartungsfreie Therapieliege für die Förderschule „Astrid Lindgren“ mit einem Wert von 750,00 € (brutto).

 

Über die Annahme der Sachspende wurde gem. § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern durch den Oberbürgermeister positiv befunden und entsprechend der Wertgrenzen (bis 1.000,00 €) zur Entscheidung über die Annahme an den Hauptausschuss verwiesen.

 

Die Förderschule „Astrid Lindgren“ betreut Schülerinnen und Schüler mit körperlichen und geistigen Behinderungen. Die Sachspende kann als zweckgebundene Ausstattung zur Verbesserung der schulischen Rahmenbedingungen beitragen und die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Behinderung erleichtern. Dieses Pflegehilfsmittel ist für den Schulbetrieb einer Schule mit derartigem Förderschwerpunkt unerlässlich. Die gespendete Liege erweitert den vorhandenen Bestand an Behandlungs-/ Therapieliegen der Schule.

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt die Annahme der Sachspende Therapieliege des Fördervereins der Förderschule „Astrid Lindgren“ zugunsten der Förderschule „Astrid Lindgren“.


Lösungsvorschlag:

Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt die Annahme der Sachspende Therapieliege für die Förderschule „Astrid Lindgren“.

 


Alternativen:

Die Hansestadt Stralsund verzichtet auf die Annahme der Sachspende.