Sachverhalt:
Gemäß § 61 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG
M-V) ist das Wahlgebiet der Hansestadt Stralsund für die Bürgerschaftswahl in
Wahlbereiche einzuteilen. Die Zuständigkeit liegt bei der Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund.
Für die Bürgerschaftswahl 2024 kann die Wahlbereichseinteilung, welche
für die Bürgerschaftswahl 2019 beschlossen worden ist, unverändert angewendet
werden, da diese Wahlbereichseinteilung weiterhin den Vorgaben des § 61 LKWG
M-V entspricht.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Für die Bürgerschaftswahl 2024 wird die
Hansestadt Stralsund in drei Wahlbereiche eingeteilt:
Wahlbereich 1 Stadtgebiet Altstadt
Stadtteile
Kniepervorstadt und Knieper Nord
Wahlbereich 2 Stadtgebiete Grünhufe, Langendorfer Berg und Lüssower
Berg
Stadtteil
Knieper West
Wahlbereich 3 Stadtgebiete Tribseer, Franken und Süd
Lösungsvorschlag:
Zur Bürgerschaftswahl 2024 wird die Hansestadt Stralsund in drei Wahlbereiche wie folgt eingeteilt:
Wahlbereich 1 Stadtgebiet
Altstadt
Stadtteile
Kniepervorstadt und Knieper Nord
Wahlbereich 2 Stadtgebiete
Grünhufe, Langendorfer Berg und Lüssower Berg
Stadtteil
Knieper West
Wahlbereich 3 Stadtgebiete
Tribseer, Franken und Süd
Alternativen:
keine