Betreff
Wahlbereichseinteilung für die Bürgerschaftswahl 2024
Vorlage
B 0070/2023
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Gemäß § 61 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) ist das Wahlgebiet der Hansestadt Stralsund für die Bürgerschaftswahl in Wahlbereiche einzuteilen. Die Zuständigkeit liegt bei der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund.

 

Für die Bürgerschaftswahl 2024 kann die Wahlbereichseinteilung, welche für die Bürgerschaftswahl 2019 beschlossen worden ist, unverändert angewendet werden, da diese Wahlbereichseinteilung weiterhin den Vorgaben des § 61 LKWG M-V entspricht.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Für die Bürgerschaftswahl 2024 wird die Hansestadt Stralsund in drei Wahlbereiche eingeteilt:

 

Wahlbereich 1               Stadtgebiet Altstadt
                                            Stadtteile Kniepervorstadt und Knieper Nord

 

Wahlbereich 2               Stadtgebiete Grünhufe, Langendorfer Berg und Lüssower Berg

                                            Stadtteil Knieper West

 

Wahlbereich 3               Stadtgebiete Tribseer, Franken und Süd

 

 

 


Lösungsvorschlag:

 

Zur Bürgerschaftswahl 2024 wird die Hansestadt Stralsund in drei Wahlbereiche wie folgt eingeteilt:

 

Wahlbereich 1         Stadtgebiet Altstadt
                                      Stadtteile Kniepervorstadt und Knieper Nord

 

Wahlbereich 2         Stadtgebiete Grünhufe, Langendorfer Berg und Lüssower Berg

                                      Stadtteil Knieper West

 

Wahlbereich 3         Stadtgebiete Tribseer, Franken und Süd

 

 

 


Alternativen:

 

keine