Sachverhalt:

 

Gegenstand dieser Vorlage ist die Neufassung der Fernwärmesatzung der Hansestadt Stralsund. Die bisher gültige Fernwärmesatzung ist auf das Gebiet Schwedenschanze begrenzt. Zur Vereinheitlichung wird mit der Neufassung der Fernwärmesatzung die bestehende Fernwärmesatzung außer Kraft gesetzt und das Gebiet Schwedenschanze in den Geltungsbereich der Neufassung mit aufgenommen.

 

Mit der Neufassung der Fernwärmesatzung soll deren Geltungsbereich im Hinblick auf den Erhalt und den Zuwachs einer ökologischen Wärmeversorgung erheblich erweitert werden. Die Auswahl der Versorgungsgebiete ist unter Berücksichtigung des räumlichen Zusammenhangs mit dem Geschosswohnungsbau und den neuen B-Plangebieten erfolgt und richtet sich nach den Gebieten, in denen jetzt bzw. zukünftig eine Wärmeversorgung mit Fernwärme sichergestellt werden kann.

 

Die gegenwärtige Fernwärmeerzeugung erfolgt vorrangig mit umweltfreundlichen Blockheizkraftwerken, welche teils mit Erdgas und teils mit Biomethan betrieben werden. Nächste Umsetzungsschritte sind die Errichtung einer großen Solarthermieanlage im Rahmen einer innovativen Kraft-Wärme-Kopplung sowie die Nutzung der Abwärme der Biogasanlage in Verbindung mit einer Holzhackschnitzelanlage. Geplante weitere Maßnahmen sind der Bau eines Elektrolyseurs (HyPerformer-Förderprogramm) mit der wärmeseitigen Nutzung der unvermeidbaren Abwärme sowie der Erschließung von Geothermie.

Mit den vorgesehenen Gebietserweiterungen in Verbindung mit gesicherten Neuanschlüssen und der Transformation der Erzeugung werden CO²-Reduktionen in den nächsten fünf Jahren in Höhe von mindestens 6.200 Tonnen pro Jahr erreicht. Darüber hinaus verschafft die Fernwärmesatzung Versorgungssicherheit bei der Wärmeversorgung innerhalb des Geltungsbereiches.

 

 

Der vorgesehene Geltungsbereich der Neufassung ist auf dem anliegenden Lageplan dargestellt.

Er betrifft das Stadtgebiet Knieper Nord, das Stadtgebiet Knieper West, das Stadtgebiet Grünhufe, Teile des Stadtgebietes Franken einschließlich der Hafenkante und der Hafeninsel, Teile des Dänholms und Teile des Stadtgebietes Tribseer.

 

Wesentlicher Inhalt dieser Satzung sind weiterhin Regelungen zu den Rechten und Pflichten der Anschlussnehmer und Anschlussnehmerinnen hinsichtlich der öffentlichen Fernwärmeversorgungsanlage (Anschluss- und Benutzungsrecht; Anschluss- und Benutzungszwang einschließlich der diesbezüglichen Befreiungstatbestände).

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bundesgesetzgeber gegenwärtig beabsichtigt, das Gebäudeenergiegesetz von 2020 zu ändern und zudem noch ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung zu erlassen. Aufgrund dieser Gesetzesvorhaben sind Satzungsänderungen nicht ausgeschlossen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die anliegende Neufassung der Fernwärmesatzung der Hansestadt Stralsund unter Einbeziehung des anliegenden Lageplanes, welcher Bestandteil der Neufassung ist.

 

Die Fernwärmesatzung der Hansestadt Stralsund für das Gebiet Schwedenschanze vom

13. November 2017 (öffentlich bekanntgemacht im Amtsblatt der Hansestadt Stralsund

Nr. 11 vom 15. November 2017) tritt am Tage nach öffentlicher Bekanntmachung der vorgenannten Neufassung der Fernwärmesatzung der Hansestadt Stralsund außer Kraft.

 


Lösungsvorschlag:

Im Hinblick auf die Umsetzung von Klimaschutzzielen unter Einbeziehung des Klimaschutzkonzeptes der Hansestadt Stralsund von 2011 erlässt die Hansestadt Stralsund zur Fernwärmeversorgung die Neufassung der Fernwärmesatzung.

 


Alternativen:

Es wird von der Neufassung der Fernwärmesatzung abgesehen. Die Erfüllung von Klimaschutzzielen kann dadurch beeinträchtigt werden.