Betreff
Richtlinie für die Ausgabe des Strelapasses
Vorlage
B 0065/2023
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Seit Inkrafttreten der Richtlinie für die Ausgabe des Strelapasses im Jahr 2006 und den Aktualisierungen in 2013 und 2022 haben sich Änderungen in Bezug auf den Geltungsbereich, Begriffsänderungen sowie bei den Vergünstigungsbereichen ergeben. Ferner ist die Möglichkeit der Online-Beantragung zu regeln. Die Änderungen der Richtlinie sind nicht nur redaktioneller Natur, es bedarf deshalb einer Neufassung und eines Beschlusses der Bürgerschaft.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt beschließt die Neufassung der Richtlinie für die Ausgabe des Strelapasses gem. der Anlage.

 


Lösungsvorschlag:

 

Die Richtlinie für die Ausgabe des Strelapasses wird entsprechend der Anlage neu gefasst. Dabei kommt es zu folgenden Änderungen:

 

1.    Erweiterung des Geltungsbereiches

 

Die Ausgabe des Strelapass soll künftig auch an empfangsberechtigten Personen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz möglich sein.

 

Die angebotenen Vergünstigungen werden als angemessenes Mittel zur Unterstützung asylsuchender Menschen gesehen. Die Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben und die hier niedrigschwellig realisierbare Integration sollte gefördert werden.

 

Der Geltungsbereich wird daher in § 1 um einen Punkt 7. „Empfangsberechtigte Personen von Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ erweitert. Vorzulegende Unterlagen sind der Identitätsnachweis sowie der Bewilligungsbescheid.

 

 

2.    Begriffe und Änderungen

 

a)    Um Änderungen u.a. des Personenstandsgesetzes Rechnung zu tragen, werden einige Begriffe neutral und zeitgemäß angepasst.

 

b)    Der Geltungsbereich in § 1 Punkt 1. „Familien mit Kind“ wird „Familie mit mindestens zwei Kindern“, hier gab es bei der letzten Aktualisierung einen Fehler.

 

3.    Veränderungen der Vergünstigungsbereiche

 

a)    Die Volkshochschule wird aus dem Bereich der Vergünstigungen gestrichen, da die neue Gebührenordnung Vergünstigungen für Strelapassinhabende nicht mehr vorsieht. Die Einrichtung bietet für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Vorpommern-Rügen Leistungen an, es soll keine Besserstellung der Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz in Stralsund geben.

 

b)    Der STIC-er Jugendtheater e.V. wird aus dem Vergünstigungsbereich gestrichen, der Verein nutzt andere Vergünstigungsmodelle, z.B. das Bildungs- und Teilhabepaket und Vergünstigungen für Geschwister.

 

c)    Mit der Schließung des Hauses der Familien des DRK Kreisverband Stralsund e.V. werden die Angebote der Familienbildungsstätte DRK e.V. nicht weitergeführt.

 

d)    Der Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern e.V. sieht keine Vergünstigungen durch die Vorlage des Strelapasses vor. Ermäßigungen werden z.B. durch Geschwisterpakete gewährt.

 

e)    Einrichtungen, die den Strelapass nicht mehr in den Entgelt- und Gebührenordnungen berücksichtigen, werden in § 2 gestrichen.

 

f)     Namensänderungen, z.B. Speicher am Katharinenberg à SPEICHER­_Leute e.V., werden angepasst.

 

 

4.    Online-Beantragung

 

Die Online-Beantragung sollte zur Stärkung der Digitalisierung sowie der Erhöhung der Anwenderbereitschaft von OpenR@thaus stärker forciert werden.

Daher wird in § 5 der Richtlinie der Zusatz „Die Beantragung des Strelapasses erfolgt über

das Portal OpenR@thaus  www.stralsund.de/strelapass.“ an erste Stelle aufgenommen.

 


Alternativen:

 

Es bleibt bei der Benennung der Einrichtungen, die keine Vergünstigungen mehr anbieten. Die zu fördernde Personengruppen werden nicht ordnungsgemäß dargestellt. Der Hinweis auf das Portal OpenR@thaus fehlt.