Betreff
Bestellung von Vertretern der Hansestadt Stralsund in der Verbandsversammlung des eGo-MV
Vorlage
B 0059/2023
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Die Hansestadt Stralsund ist Mitglied im Zweckverband elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV). Der Zweckverband eGo-MV ist für die Hansestadt Stralsund ein zentraler Ansprechpartner für eGovernment, IT-Lösungen und weitere Fragen der Digitalisierung der Verwaltung. Der Verband zählt derzeit 121 Mitglieder, darunter 113 Kommunalverwaltungen und weitere öffentlich-rechtliche Institutionen aus Mecklenburg-Vorpommern. Als eines von zwei Organen ist die Verbandsversammlung das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan des Zweckverbandes und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten u.a. über die Wahl des Verbandsvorstehers.

Die Versammlung besteht gem. § 156 Abs. 2 Satz 1 KV M-V aus gesetzlichen Vertretern ihrer Mitglieder, Bürgermeister, Amtsvorsteher und Landräte der verbandsangehörigen Gemeinden, Ämter und Landkreise. Gem. Satz 2 kann die Vertretungskörperschaft Bedienstete aus dem fachlich zuständigen Amt oder Dezernat mit der Vertretung in der Verbandsversammlung betrauen.

In der Hansestadt Stralsund werden diese Pflichten durch den Oberbürgermeister Dr. Alexander Badrow und im Verhinderungsfall durch einen Stellvertreter übernommen.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt:

Herrn Heino Tanschus, Leiter des Ordnungsamtes und Herrn Stefan Tiede, Leiter der IT-Abteilung als ständige Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbands elektronische Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) zu entsenden.


Lösungsvorschlag:

Es wird vorgeschlagen, Herrn Heino Tanschus, Leiter des Ordnungsamtes und Herrn Stefan Tiede, Leiter der IT-Abteilung als Vertreter im Rahmen der Regelung § 156 Abs. 2 S. 2 KV M-V zu benennen.

 


Alternativen:

Der Kreis der Vertreter für die Verbandsversammlung des eGo-MV wird nicht erweitert.