Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und auf welchem Wege dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG M-V) die im Eigentum der Hansestadt befindlichen trockengelegten Moorstandorte übermittelt werden können, mit dem Ziel, Möglichkeiten zu deren Wiedervernässung und zu entsprechenden Förderungen aufzuzeigen.
Darüber hinaus soll das LUNG M-V darum gebeten werden, mit weiteren Eigentümer*innen dieser Moorstandorte Kontakt aufzunehmen, um Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem Ziel der Wiedervernässung zu eruieren.
Begründung:
Die Wiedervernässung
der Moore ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die eins der tragenden
Elemente zum Erreichen der Klimaschutzziele ist. Jährlich müssen in Deutschland
50.000 ha (M-V ca. 7 bis 10.000 ha) wiedervernässt werden, um die Vorgaben aus
dem Pariser Klimaabkommen bis 2050 zu erreichen.
Dafür gibt es
erhebliche Fördermittel, (vgl. Förderung Moorschutzprojekt in Malchin und
Divitz) von der auch die Hansestadt sowie die anderen beteiligten
Flächeneigentümer*innen profitieren könnten. Die Möglichkeiten zur
Wiedervernässung von Mooren sind im derzeitigen Klimaschutzkonzept der
Hansestadt Stralsund noch nicht berücksichtigt. Eine Kooperation mit anderen
Grundstückseigentümer*innen von Moorstandorten, dem Landkreis Vorpommern-Rügen oder
anderen Gemeinden ist aus unserer Sicht erstrebenswert und denkbar.
Jürgen Suhr
Fraktionsvorsitzender