Sachverhalt:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 KV M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres zu beschließen. In einem gesonderten Beschluss entscheidet die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V über die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Stralsund haben den Jahresabschluss der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2018 in der Fassung vom 03.02.2023 gemäß § 3a KPG M-V geprüft.
Das Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Stralsund fasste das Ergebnis der Prüfung im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2018 zusammen und erteilte einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Die Prüfung des Jahresabschlusses führte trotz des eingeschränkten Bestätigungsvermerks zu keinen Beanstandungen, die so wesentlich sind, dass diese der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich vollumfänglich den vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen angeschlossen und einen abschließenden Prüfvermerk erstellt.
Gleichzeitig beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss, der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund die Feststellung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum
31.12. 2018 sowie die Entlastung des Oberbürgermeisters zu empfehlen.
Eckdaten des Jahresabschlusses 2018:
- Die Bilanzsumme zum 31.12.2018 beträgt 666.569.497,19 EUR.
(+ 3.631.226,07 EUR zum Vorjahr)
- Das Eigenkapital zum 31.12.2018 beträgt 331.164.557,22 EUR.
(+ 11.155.321,64 EUR zum Vorjahr)
- Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt 6.040.675,61 EUR.
Nach Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der Allgemeinen Kapitalrücklage
nach Maßgabe des § 18 Absatz1 GemHVO- Doppik beträgt das wirtschaftliche
Jahresergebnis +
6.045.822,73 EUR.
Aus dem Vorjahr besteht ein
Überschuss von 648.553,45 EUR, der durch den
Jahresüberschuss 2018 auf
insgesamt 6.694.376,18 EUR erhöht wird.
Gemäß § 44 Absatz 4 GemHVO-
Doppik wird das ausgewiesene Jahresergebnis auf neue
Rechnung vorgetragen, der
Ausweis erfolgt unter dem Posten „Ergebnisvortrag“ in Höhe
des vorgenannten kumulierten
Überschusses.
- Der Saldo der laufenden Ein- und
Auszahlungen in der Finanzrechnung beträgt für das
Haushaltsjahr 2018 10.809.061,73 EUR. Unter Berücksichtigung der
Tilgungszahlungen für
die
Kredite aus den Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
3.654.659,18 EUR umfasst der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und
Auszahlungen 7.154.402,55 EUR.
- Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
der Investitionstätigkeit wird mit
-
4.044.246,96 EUR ausgewiesen.
- Der Saldo der durchlaufenden Gelder und
ungeklärten Zahlungsvorgänge beträgt
-
109.195,47 EUR.
- Der Saldo der liquiden Mittel und der
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit hat sich
im
Haushaltsjahr 2018 von - 2.371.544,50 EUR per 31.12.2017 auf 629.415,62 EUR per
31.12.2018 verbessert.
Die Vollständigkeit des Jahresabschlusses 2018 wurde vom
Oberbürgermeister bestätigt.
Detaillierte Ausführungen zum Jahresabschluss 2018, zur Bilanz und zur Ergebnis- und Finanzrechnung sind dem beigefügten Jahresabschluss 2018 zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
A.
Feststellung des Jahresabschlusses
1. gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss 2018 der Hansestadt Stralsund mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von
331.164.557,22 EUR bei einer Bilanzsumme von 666.569.497,19 EUR und einem Jahresergebnis von + 6.045.822,73 festzustellen.
2.
den Überschuss der Ergebnisrechnung in Höhe von
insgesamt + 6.694.376,18 EUR gemäß § 44
Absatz 4 GemHVO- Doppik auf neue Rechnung vorzutragen.
B. Entlastung des Oberbürgermeisters
Dem Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund, Herrn Dr.- Ing. Alexander
Badrow, wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2018 die
Entlastung erteilt.