Betreff
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2018 und Abschließende Prüfungsvermerke des Rechnungsprüfungsamtes und des Rechnungsprüfungsausschusses für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage
B 0056/2023
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Der Rechnungsprüfungsausschuss legt der Bürgerschaft den abschließenden Prüfungsvermerk als Grundlage für die Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2018 vor.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses 2018 beraten und macht sich den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2018 zu Eigen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 hat zu Beanstandungen geführt. Auf dieser Grundlage wird dem Jahresabschluss der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2018 ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk testiert. Dennoch vermittelt der Jahresabschluss 2018

im Wesentlichen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Hansestadt Stralsund.

Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31. Dezember 2018 empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund, den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 in der Fassung vom 3. Februar 2023 festzustellen.

Gleichzeitig empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund, den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2018 zu entlasten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2018 sowie die abschließenden Prüfungsvermerke des Rechnungsprüfungsamtes und des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis.

2. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Beanstandungen aus der Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2018 zeitnah auszuräumen und künftig zu beachten.