Betreff
Haftpflichtversicherung ukrainischer Fahrzeughalter
Einreicher: Jens Kühnel. Fraktion AfD
Vorlage
kAF 0087/2023
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

1.    Stimmt es, dass die hier untergebrachten Ukrainer mit ihren Fahrzeugen nach einem Jahr keinen Versicherungsschutz (Haftpflicht) mehr haben und

wenn JA, wie wird das Ganze überprüft, bzw. weiß man wer hier welches Fahrzeug      besitzt?

 

2.    Ist es richtig, dass Ordnungswidrigkeiten von Ukrainern nicht verfolgt werden, bzw. nicht verfolgt werden können, da man die Fahrzeuge den Personen nicht zuordnen kann?

 

3.    Wer trägt die Kosten bei einem Haftpflichtschaden mit einem deutschen Staatsbürger dann?

 

 

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

Jeder Fahrzeughalter in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz- Haftpflichtversicherung abzuschließen. 

 

 

 

 

 

 

 

Jens Kühnel, Fraktion AfD