Betreff
Haftpflichtversicherung ukrainischer Fahrzeughalter
Einreicher: Jens Kühnel. Fraktion AfD
Einreicher: Jens Kühnel. Fraktion AfD
Vorlage
kAF 0087/2023
Art
kleine Anfrage
Anfrage:
1. Stimmt es, dass die hier untergebrachten
Ukrainer mit ihren Fahrzeugen nach einem Jahr keinen Versicherungsschutz
(Haftpflicht) mehr haben und
wenn JA, wie wird
das Ganze überprüft, bzw. weiß man wer hier welches Fahrzeug besitzt?
2. Ist es richtig, dass
Ordnungswidrigkeiten von Ukrainern nicht verfolgt werden, bzw. nicht verfolgt
werden können, da man die Fahrzeuge den Personen nicht zuordnen kann?
3. Wer trägt die Kosten bei einem
Haftpflichtschaden mit einem deutschen Staatsbürger dann?
Begründung:
Jeder Fahrzeughalter in Deutschland ist gesetzlich
verpflichtet, eine Kfz- Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Jens Kühnel,
Fraktion AfD