Betreff
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund und Ernennung zum Ehrenbeamten
Vorlage
B 0052/2023
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Nach Rücktritt des bisherigen Wehrführers war die Wahl eines neuen Wehrführers erforderlich. Die Mitgliedsversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund hat am 25.02.2023 den Kameraden Johannes Zeuner zum Ortswehrführer gewählt. Dadurch war die Position des stellvertretenden Wehrführers vakant, die Herr Zeuner bis dahin bekleidete.

 

Am 07.06.2023 hat die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund Herrn Sebastian Skupin zum stellvertretenden Wehrführer gewählt.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Zustimmung der Bürgerschaft. Der stellvertretende Wehrführer ist nach § 12 Abs. 1 BrSchG M-V für die Amtszeit von Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Kamerad Skupin, geboren am 07.05.1985, ist seit 1995 Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund (1995-2001 Jugendfeuerwehrmitglied, 2001 Aufnahme in den aktiven Dienst).

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestätigt die Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers und beruft den Kameraden Sebastian Skupin für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis. Der stellvertretende Ortswehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 85,00 EUR.

 


Lösungsvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestätigt die Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers und beruft den Kameraden Sebastian Skupin für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis. Der stellvertretende Ortswehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 85,00 EUR.

 


Alternativen:

 

Keine