Amt: Kämmereiamt
An: OB- Beratung 12.06.2023
Ausschuss für Finanzen und Vergabe 04.07.2023
Betreff: Finanzanalyse zur Haushaltsdurchführung per 30.04.2023
Die Haushaltssatzungen und
Haushaltspläne 2023 sind am 04.05.2023 von der Bürgerschaft beschlossen und
anschließend dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V für das
Prüfungs- und Genehmigungsverfahren vorgelegt worden. Das Prüfungs- und
Genehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Haushalt 2023 hat
demzufolge noch keine Rechtskraft erlangt.
Das bedeutet, dass die vorläufige Haushaltsführung mit allen
Auswirkungen, insbesondere auf die Investitionstätigkeit und die Durchführung
freiwilliger Leistungen im Berichtszeitraum maßgeblich war.
Vorhaben, die aus Mitteln der Ermächtigungsübertragungen
aus dem Haushaltsjahr 2022 finanziert werden, können aufgrund des erfolgten
Vortrags der Mittel uneingeschränkt fortgesetzt bzw. begonnen werden. Zur
Verfügung stehen im Aufwandsbereich 3.906,8 TEUR, mit denen u.a. Grundstücke,
Gebäude, Außenanlagen, Straßen und Wege unterhalten und gepflegt werden. Im
investiven Bereich sind Auszahlungsermächtigungen von 41.747,6 TEUR und
Einzahlungsermächtigungen von 24.689,3 TEUR für Maßnahmen vorgetragen.
Die Ergebnisse der
Haushaltsdurchführung per 30.04.2023 sind in den Anlagen, die auch dem
Finanz- und Vergabeausschuss zur nächsten Sitzung vorgelegt werden,
zusammengefasst dargestellt.
Der Erfüllungsstand per 30.04.2023 zeigt im Ergebnisbereich der
ordentlichen Einzahlungen mit rd. 27,0 % und Auszahlungen mit rd. 26,7 % keine
gravierenden Abweichungen.
Der geringe Mittelabfluss bei der Umsetzung der Investitionsvorhaben
setzt sich im laufenden Haushaltsjahr erneut fort. Es sind für die Investitionstätigkeit
4.999,4 TEUR (4,1 %) ausgezahlt und 4.741,0 TEUR (6,4 %) eingezahlt worden. In
der Anlage „Einzelinvestitionen“ ist der Erfüllungsstand ausgewählter größerer
Vorhaben dargestellt.
Die Haushaltsdurchführung ist im Berichtszeitraum durch die anhaltenden
Kostensteigerungen bei den Verbrauchsmedien, den Dienstleistungen zur
Unterhaltung und Bewirtschaftung und beim Personal geprägt.
Für das Personal wird aus der Tarifeinigung TVöD für 2023 eine Sonderzahlung i. H. v. 2.560 EUR (Steuer- und
SV-frei) für etwa 520 VZÄ fällig. Das sind in der Summe 1.331,2 TEUR.
Mit den Einsparungen durch Nichtbesetzung einzelner Stellen
und auf der Grundlage der Hochrechnung vom Februar werden gegenüber dem
aktuellen Planansatz zusätzliche 600.000 Euro benötigt, die mit einer
Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf noch in den Beschluss zum Haushalt 2023
eingeflossen sind.
Die Abschlagsforderungen für die Verbrauchsmedien sind für
das gesamte Haushaltsjahr angeordnet worden. Die nicht in Anspruch genommenen
Planansätze für diese Aufwendungen entsprechen ca. dem korrespondierenden
Planansatz bei den Erträgen und Einzahlungen in Höhe von von 1.550,0 TEUR aus
der Preisbremse des Bundes.
Für den Anteil der Stadt als Wohnsitzgemeinde an den
Kita-Kosten mussten in den Jahren 2020 – 2022 Rückstellungen gebildet werden,
da die Abrechnungen des Landkreises fehlerbehaftet waren und demzufolge nur
Abschläge gezahlt wurden. Im Jahr 2023 erfolgte die vollständige Aufarbeitung
durch den Landkreis. Es sind die ausstehenden Beträge für die Jahre 2020 und
2021 in Höhe von 821,8 TEUR bereits ausgezahlt. Die Auszahlungen der Restsumme
für das Jahr 2022 folgt im Monat Juni 2023. Eine Hochrechnung der bereits aus
der Abrechnung für die Monate Januar bis März 2023 in Anspruch genommenen Mittel
führt derzeit zu einem Mehrbedarf von ca. 625,0 TEUR. Im Rahmen der
Haushaltsdurchführung wird gegebenenfalls eine überplanmäßige Erhöhung des
Planansatzes notwendig werden.
Die regionalisierte Mai-Steuerschätzung 2023 vom 22.05.2023
prognostiziert für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer eine um 751,8
TEUR geringere Zuweisung für das Jahr 2023. Der Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer erhöht sich um 147,3 TEUR. Insgesamt ist bis zur
Herbststeuerschätzung mit Mindereinnahmen in Höhe von 604,5 TEUR zu rechnen.
Gisela Steinfurt