Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Beschlussvorschlag: Die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Ackerrandstreifen und Äcker der im Eigentum der Hansestadt befindlichen Flächen für die Anlage von Hecken und anderen Landschaftselementen genutzt werden können.
Darüber hinaus ist es auch bei bereits bestehenden Ausgleichsmaßnahmen möglich, diese mit weiteren Anpflanzungen nachzurüsten und sich dies anerkennen zu lassen. Auch das soll Teil der Prüfung sein.
Begründung:
Sowohl das Pflanzen
von Hecken und Säumen als auch andere kleinteilige Maßnahmen wie die
Wiedervernässung von Biotopen, sind als Kompensation im Sinne der
Eingriffsregelung zugelassen (siehe https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/hze_2018.pdf ). In der Vergangenheit ließ die Stadt
verlauten, dass es in direkter Nähe zum Stadtgebiet keine Möglichkeiten mehr
gibt, Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Gleichzeitig leiden Natur und
Landwirtschaft unter anhaltender Trockenheit, die durch den bei uns stets
herrschenden Wind noch verstärkt wird. Hecken und Feuchtbiotope haben ein
enormes ökologisches Potenzial und die Fähigkeit, das Mikroklima in ihrer
Umgebung zu verändern und Feuchtigkeit im Boden zu halten.
Darüber hinaus
strukturieren Landschaftselemente die ausgeräumte Landschaft und erhöhen die
Attraktivität der Ackerflächen in der Region. Man kann noch eine Vielzahl
positiver Effekte von Hecken und Säumen aufzählen. Mehr Informationen gibt es
unter https://www.bund-koeln.de/service/publikationen/detail/publication/broschuere-lebensraeume-hecken-und-saeume/
Jürgen Suhr
Fraktionsvorsitzender