Betreff
Hecken als Ausgleichsmaßnahme
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
AN 0053/2023
Art
Anträge

Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Ackerrandstreifen und Äcker der im Eigentum der Hansestadt befindlichen Flächen für die Anlage von Hecken und anderen Landschaftselementen genutzt werden können.

Darüber hinaus ist es auch bei bereits bestehenden Ausgleichsmaßnahmen möglich, diese mit weiteren Anpflanzungen nachzurüsten und sich dies anerkennen zu lassen. Auch das soll Teil der Prüfung sein.

 


Begründung:

Sowohl das Pflanzen von Hecken und Säumen als auch andere kleinteilige Maßnahmen wie die Wiedervernässung von Biotopen, sind als Kompensation im Sinne der Eingriffsregelung zugelassen (siehe https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/hze_2018.pdf ). In der Vergangenheit ließ die Stadt verlauten, dass es in direkter Nähe zum Stadtgebiet keine Möglichkeiten mehr gibt, Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Gleichzeitig leiden Natur und Landwirtschaft unter anhaltender Trockenheit, die durch den bei uns stets herrschenden Wind noch verstärkt wird. Hecken und Feuchtbiotope haben ein enormes ökologisches Potenzial und die Fähigkeit, das Mikroklima in ihrer Umgebung zu verändern und Feuchtigkeit im Boden zu halten.

Darüber hinaus strukturieren Landschaftselemente die ausgeräumte Landschaft und erhöhen die Attraktivität der Ackerflächen in der Region. Man kann noch eine Vielzahl positiver Effekte von Hecken und Säumen aufzählen. Mehr Informationen gibt es unter https://www.bund-koeln.de/service/publikationen/detail/publication/broschuere-lebensraeume-hecken-und-saeume/

 

Jürgen Suhr

Fraktionsvorsitzender