Einreichrein: Sandra Kothe-Woywode, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Anfrage:
1. Wurden dem jetzigen Eigentümer des Rügendammbahnhofs Auflagen zur Bestandssicherung vor Einsturz, Witterungseinfluss und Vandalismus des Gebäudes auferlegt und wenn ja, wann?
2. Wenn ja, welche Fristen wurden für die Umsetzung der Maßnahmen auferlegt?
3. Wie wird die Umsetzung der Maßnahmen überwacht?
Begründung:
Das Gebäude des Rügendammbahnhofs ist weiterhin in einem offensichtlich baufälligen Zustand, so ist unter anderem ein Teil des Daches offen. Aktivitäten zur Sicherung des Gebäudes sind nach wie vor nicht erkennbar.
Auf Nachfrage unserer Fraktion in der Bürgerschaftssitzung vom 16. März 2023 wurde seitens der Verwaltung erklärt, dass sie im kontinuierlichen Kontakt mit dem Eigentümer und Vorhabenträger zur künftigen Nutzung des Gebäudes als Beherbungseinrichtung mit angeschlossenem Bistro sei. Derzeit laufe das entsprechende Baugenehmigungsverfahren.
Unabhängig vom Stand dieses Verfahrens sind dem Eigentümer entsprechende Sicherungsmaßnahmen aufzuerlegen. Die Gefahr des unwiederbringlichen Verlustes eines zumindest erheblichen Teils des Gebäudes bis hin zum Einsturz drohen unmittelbar.
Sandra Kothe-Woywode
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI