Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Stralsund unterbreitet mit ihren kommunalen Sportstätten Angebote der sportlichen Förderung und Freizeitgestaltung. Das gilt auch für die Nutzung des Sportbades im HanseDom. Über viele Jahre konnte ein stabiles Angebots- und Preisniveau gehalten werden. Die differenzierte Preisgestaltung hat zudem den Zugang, die Teilhabe und eine vielseitige Freizeitgestaltung vieler Menschen aller Alters- und Gesellschaftsschichten ermöglicht.

 

In der angespannten Haushaltslage ist es Ziel der Hansestadt Stralsund, ihre Sportangebote aufrecht zu erhalten. Im Zuge der notwendigen Haushaltskonsolidierung ist daher ausgabenseitig ein fortgesetzt sparsames Wirtschaften erforderlich, einnahmenseitig die kritische Überprüfung der aktuellen Preisgestaltung für Leistungen und Produkte vorzunehmen.

 

Die letzte Anpassung der Entgelte erfolgte im Jahr 2012. Seitdem konnte die Hansestadt zusätzliche Zeiten anbieten und so das Angebot erweitern.

 

Angesichts der Mehrbelastungen des Gesamthaushalts durch Kostensteigerungen bei Dienstleistungen (u.a. Unterhaltung, Instandsetzung, Bewachung, Reinigung) und bei den Personalaufwendungen wurde die auch die Entgeltordnung für die Benutzung des Sportbads im Hansedom einer Prüfung unterzogen.

 

Die Gesamteinnahmen im Sportbad betrugen im Haushaltsjahr 2022 ca. 140.000,00 €. Die Mietaufwendungen betrugen im gleichen Zeitraum 1.391.163,48 €.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

Die Entgeltordnung für die Benutzung des Sportbads im HanseDom wird gemäß „Anlage 1 – Entgeltordnung Sportbad HanseDom 2023“ und deren Anlage 1 – „Tarife“ neu gefasst.


Lösungsvorschlag:

 

Es wird eine differenzierte Erhöhung der Entgelte und Gebühren vorgeschlagen, um den selbst erwirtschafteten Anteil zur Kostendeckung zu erhöhen und so einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. 

 

Im vorliegenden Vorschlag zur Änderung der Entgeltordnung erfolgen Anpassungen bei den Entgelten um ca. 19 %. Das Entgelt für Kinder zwischen 4 – 15 Jahren wurde nicht erhöht. Die Entgelte für gemeinnützige Stralsunder Vereine wurden zugunsten der Vereine abgerundet, für externe Nutzende wurden die Entgelte deutlicher angehoben.

 

Das Übertrittsgeld von Spaßbadbesuchern in das Sportbad wird von 2,50 € auf 3,00 € erhöht.

 

 


Alternativen:

 

Die Entgeltordnung wird nicht angepasst.