Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Stralsund unterbreitet mit ihren kommunalen Sportstätten Angebote der sportlichen Förderung und Freizeitgestaltung. Über viele Jahre konnte ein stabiles Angebots- und Preisniveau gehalten werden. Eine differenzierte Preisgestaltung hat zudem den Zugang, die Teilhabe und eine vielseitige Freizeitgestaltung vieler Menschen aller Alters- und Gesellschaftsschichten ermöglicht.

 

In der angespannten Haushaltslage ist es Ziel der Hansestadt Stralsund, ihre Sportangebote aufrecht zu erhalten. Im Zuge der notwendigen Haushaltskonsolidierung ist daher ausgabenseitig ein fortgesetzt sparsames Wirtschaften erforderlich, einnahmenseitig die kritische Überprüfung der aktuellen Preisgestaltung für Leistungen und Produkte angezeigt.

 

Die letzte Anpassung der Entgelte erfolgte im Jahr 2011. Seitdem konnte die Hansestadt die Zeiten und Angebote erweitern und beginnen, einen erheblichen Sanierungsstau sukzessive abzubauen.

 

Angesichts der Mehrbelastungen des Haushalts durch Kostensteigerungen bei Dienstleistungen (u.a. Unterhaltung, Instandsetzung, Bewachung, Reinigung) und bei den Personalaufwendungen wurde die Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten einer Prüfung unterzogen und ein Vorschlag zur Anpassung sowie kleine redaktionelle Änderungen erarbeitet.  Die Ausgaben für die Sportstätten der Hansestadt Stralsund beliefen sich im Jahr 2022 auf 5.519.850,88 €.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten (in der Fassung vom 20.04.2011) wird gemäß „Anlage 1 – Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten 2023 nebst deren Anlage 1 - Tarife“ neu gefasst.


Lösungsvorschlag:

 

Es wird eine differenzierte Erhöhung der Entgelte und Gebühren vorgeschlagen, um den selbst erwirtschafteten Anteil zur Kostendeckung zu erhöhen und so einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. 

 

Der vorliegende Vorschlag zur Änderung der Entgeltordnung verfolgt eine einheitliche Anhebung der Entgelte um 19 % Prozent. Die Hansestadt Stralsund führt im Bereich des BgA Sport (Betrieb gewerblicher Art) seit 2019 Umsatzsteuer in Höhe von 19% ab. Es fallen seitdem lediglich Nettoeinnahmen (alter Preis abzgl. 19%) an. Durch die Anhebung soll dieses Delta ausgeglichen werden. 

 

Um allen Kindern den ungehinderten Zugang zum Sport weiterhin zu ermöglichen, soll die Nutzung durch Kindergruppen weiterhin kostenfrei bleiben.

 

Kleinere redaktionelle Anpassungen sind aufgrund, veränderter gesetzlicher Bestimmungen, der Fertigstellung von Sportanlagen sowie der langfristigen Verpachtung des Speedway-Stadions vorgenommen worden.

 

Die Anpassungen ergeben eine Erhöhung der Einnahmen in Höhe von ca. 26.500 Euro.

 

 


Alternativen:

 

Die Entgeltordnung wird nicht angepasst.