Sachverhalt:

Die Hansestadt Stralsund unterbreitet mit ihren Kultureinrichtungen im Amt für Kultur, Welterbe und Medien Angebote der kulturellen Bildung und Freizeitgestaltung. Über viele Jahre konnte ein stabiles Angebots- und Preisniveau gehalten werden. Eine differenzierte Preisgestaltung hat zudem den Zugang, die Teilhabe und eine vielseitige Freizeitgestaltung vieler Menschen ermöglicht.

 

In der angespannten Haushaltslage ist es Ziel der Hansestadt Stralsund, ihre Kultur- und Bildungsangebote aufrecht zu erhalten und auch weiterhin Zugänge zu Literatur, Medien, Archivdokumenten und Museumsbeständen, zu musikalischer wie tänzerischer Ausbildung und zu umweltpädagogischen wie zoologischen Themen und Veranstaltungen zu eröffnen.

 

Im Zuge der notwendigen Haushaltskonsolidierung ist daher ausgabenseitig ein fortgesetzt sparsames Wirtschaften erforderlich, einnahmenseitig die kritische Überprüfung der aktuellen Preisgestaltung für Leistungen und Produkte angezeigt.

 

Um den bestehenden negativen Salden entgegenzuwirken, die angesichts der Mehrbelastungen des Haushalts durch Kostensteigerungen bei Dienstleistungen (u.a. Unterhaltung, Instandsetzung, Bewachung, Reinigung) und bei den Personalaufwendungen entstehen, wurden die Entgeltordnungen von Stadtarchiv, Zoo und Stadtbibliothek sowie die Gebührensatzung der Musikschule einer Prüfung unterzogen.

 

Im Ergebnis dieser Prüfung wird eine differenzierte Erhöhung der Entgelte und Gebühren vorgeschlagen, um den selbst erwirtschafteten Anteil zur Kostendeckung der jeweiligen Kultureinrichtungen zu erhöhen und einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Entgeltordnung für den Zoo der Hansestadt Stralsund gemäß Anlage 1. Die neue Entgeltordnung für den Zoo der Hansestadt Stralsund tritt am 1. November 2023 in Kraft.

 


Lösungsvorschlag:

Angesichts der beschriebenen Rahmenbedingungen soll die Entgeltordnung für den Zoo der Hansestadt Stralsund geändert werden.

 

Die letzte Anpassung der Zoo-Entgelte erfolgte im Jahr 2011. Seitdem konnte der Zoo seine Angebotspalette deutlich erweitern. Die Etablierung der Stralsunder Werkstätten als Betreiber der Zoogastronomie, die Sanierung des Südamerikahauses und zahlreicher weiterer Gehege und Anlagen, die Erweiterung des Spielplatzes, der Ausbau der Tiershow, die Umsetzung erster Maßnahmen aus dem Masterplan Zoo wie die Einführung des Mühlenpfads sind Beispiele dafür.

 

Die Attraktivitätssteigerung und der Vergleich mit ähnlich aufgestellten Mitbewerbern (siehe Anlage 3) rechtfertigen neben den eingangs erwähnten Sachzwängen eine Anpassung der Entgelte. Im vorliegenden Vorschlag zur Änderung der Entgeltordnung wurden Reaktionen von Besucherinnen und Besuchern, Erfahrungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Belange der Zoofreunde Stralsund e.V. sowie die Wettbewerbssituation mit ähnlichen Einrichtungen berücksichtigt.

 

Im Ergebnis wird eine differenzierte Anpassung der Entgelte vorgesehen. Einige Positionen bleiben unverändert, andere Positionen werden erhöht.

 

Die Preise für die Jahreskarten in den unterschiedlichen Kategorien werden nicht verändert. Somit bleibt ein stark nachgefragtes und attraktives Angebot bestehen. Gerade Zoobesucherinnen und -besucher aus Stralsund und der näheren Umgebung profitieren davon.

 

Für Tagesbesucher sind Steigerungen von 50 Cent bis zu drei Euro vorgesehen. Gleiches gilt für Gruppenbesucher.

 

Die Unterteilung in die Familienkarte „groß“ und „klein“ hat sich in der Vergangenheit bewährt. Um Familien mit vielen Kindern den Zoobesuch zu ermöglichen, soll der Preis für weitere Kinder in der Familienkarte ebenfalls konstant bleiben.

 

Seit der letzten Anpassung der Entgelte haben Rentnerinnen und Rentner einen Anspruch auf Ermäßigung. Die Ermäßigung für diese Zielgruppe ist weiterhin vorgesehen. Zugunsten der Übersichtlichkeit werden die Rentnerinnen und Rentner in die Kategorie Ermäßigte überführt.

 

Die Zoofreunde Stralsund e.V. unterstützen den Zoo auf vielfältigste Art und Weise. Zahlreiche Projekte konnten in der Vergangenheit nur dank dieser Unterstützung realisiert werden. Um dieses ehrenamtliche Engagement zu honorieren, soll den Mitgliedern des Fördervereins zukünftig freier Eintritt in den Zoo gewährt werden.

 


Alternativen:

1. Die Entgeltordnung wird nicht geändert.

2. Es wird eine andere Preisgestaltung vorgesehen.