Sachverhalt:

Die Hansestadt Stralsund unterbreitet mit ihren Kultureinrichtungen im Amt für Kultur, Welterbe und Medien Angebote der kulturellen Bildung und Freizeitgestaltung. Über viele Jahre konnte ein stabiles Angebots- und Preisniveau gehalten werden. Eine differenzierte Preisgestaltung hat zudem den Zugang, die Teilhabe und eine vielseitige Freizeitgestaltung vieler Menschen ermöglicht.

 

In der angespannten Haushaltslage ist es Ziel der Hansestadt Stralsund, ihre Kultur- und Bildungsangebote aufrecht zu erhalten und auch weiterhin Zugänge zu Literatur, Medien, Archivdokumenten und Museumsbeständen, zu musikalischer wie tänzerischer Ausbildung und zu umweltpädagogischen wie zoologischen Themen und Veranstaltungen zu eröffnen.

 

Im Zuge der notwendigen Haushaltskonsolidierung ist daher ausgabenseitig ein fortgesetzt sparsames Wirtschaften erforderlich, einnahmenseitig die kritische Überprüfung der aktuellen Preisgestaltung für Leistungen und Produkte angezeigt.

 

Um den bestehenden negativen Salden entgegenzuwirken, die angesichts der Mehrbelastungen des Haushalts durch Kostensteigerungen bei Dienstleistungen (u.a. Unterhaltung, Instandsetzung, Bewachung, Reinigung) und bei den Personalaufwendungen entstehen, wurden die Entgeltordnungen von Stadtarchiv, Zoo und Stadtbibliothek sowie die Gebührensatzung der Musikschule einer Prüfung unterzogen.

 

Im Ergebnis dieser Prüfung wird eine differenzierte Erhöhung der Entgelte und Gebühren vorgeschlagen, um den selbst erwirtschafteten Anteil zur Kostendeckung der jeweiligen Kultureinrichtungen zu erhöhen und einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Entgeltordnung für das Stadtarchiv der Hansestadt Stralsund gemäß Anlage 1. Die neue Entgeltordnung für das Stadtarchiv der Hansestadt Stralsund tritt am 1. November 2023 in Kraft.


Lösungsvorschlag:

Angesichts der beschriebenen Rahmenbedingungen soll die Entgeltordnung für das Stadtarchiv der Hansestadt Stralsund geändert werden.

 

Die Auswahl der zu erhöhenden Entgelte des Stadtarchivs orientierte sich an den Kostensteigerungen bei den dafür zu erbringenden Leistungen. Neben den Personalkosten sind dies insbesondere die stark gestiegenen Preise für Papier und Energie.

 


Alternativen:

Die vorgeschlagenen Erhöhungen werden nicht vorgenommen. Die bisherige Entgeltordnung des Stadtarchivs bleibt in Kraft.