Sachverhalt:
Die Hansestadt Stralsund unterbreitet mit ihren Kultureinrichtungen im
Amt für Kultur, Welterbe und Medien Angebote der kulturellen Bildung und
Freizeitgestaltung. Über viele Jahre konnte ein stabiles Angebots- und
Preisniveau gehalten werden. Eine differenzierte Preisgestaltung hat zudem den
Zugang, die Teilhabe und eine vielseitige Freizeitgestaltung vieler Menschen
ermöglicht.
In der angespannten Haushaltslage ist Ziel der Hansestadt Stralsund,
ihre Kultur- und Bildungsangebote aufrecht zu erhalten und auch weiterhin
Zugänge zu Literatur, Medien, Archivdokumenten und Museumsbeständen, zu
musikalischer wie tänzerischer Ausbildung und zu umweltpädagogischen wie
zoologischen Themen und Veranstaltungen zu eröffnen.
Im Zuge der notwendigen Haushaltskonsolidierung ist daher ausgabenseitig
ein fortgesetzt sparsames Wirtschaften erforderlich, einnahmeseitig die
kritische Überprüfung der aktuellen Preisgestaltung für Leistungen angezeigt.
Um den bestehenden negativen Salden entgegenzuwirken, die angesichts der
Mehrbelastungen des Haushalts durch Kostensteigerungen bei Dienstleistungen
(u.a. Unterhaltung, Instandsetzung, Bewachung, Reinigung) und bei den
Personalaufwendungen entstehen, wurden die Entgeltordnungen von Stadtarchiv,
Zoo und Stadtbibliothek sowie die Gebührensatzung der Musikschule einer Prüfung
unterzogen.
Im Ergebnis dieser Prüfung wird eine differenzierte Erhöhung der
Entgelte und Gebühren vorgeschlagen, um den selbst erwirtschafteten Anteil zur
Kostendeckung der jeweiligen Kultureinrichtungen zu erhöhen und einen Beitrag
zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. die neue Satzung der Musikschule der Hansestadt Stralsund (Musikschulsatzung) gemäß Anlage 1.
2. die geänderte Gebührensatzung für die Musikschule der Hansestadt Stralsund (Musikschulgebührensatzung) gemäß Anlage 2 auf Grundlage der Gebührenkalkulation gemäß Anlage 6.
Lösungsvorschlag:
Angesichts der beschriebenen Rahmenbedingungen soll die
Musikschulgebührensatzung geändert und die Musikschulsatzung neu gefasst
werden.
Die Grundlagendokumente der Musikschule (Musikschulsatzung
und Musikschulordnung) stammen aus dem Jahr 1996. Deshalb wird die Neufassung
der Musikschulsatzung 2023 vorgeschlagen,
die alle wichtigen Inhalte der bisherigen Grundlagendokumente enthält, zusammenfasst
und fortschreibt.
Die Musikschulgebührensatzung
stammt aus dem Jahr 2008. Ihre Struktur wurde beibehalten, die Gebührensätze
erhöht. Auch nach den Gebührensteigerungen bleibt gewährleistet,
den Zugang zur Musikschule unabhängig von der finanziellen Situation der
Elternhäuser zu ermöglichen. Das wird durch den Erhalt aller
Ermäßigungstatbestände (Sozialermäßigungen, Familien- und Mehrfachermäßigungen)
und die im Vergleich zu anderen öffentlichen, gemeinnützigen Musikschulen der
Region moderaten Gebührenhöhen erreicht. Auch bleibt die Musikschule
Akzeptanzstelle für Leistungen aus Bildung und Teilhabe für Schülerinnen und
Schüler der Gruppe S.
Da die Musikschule analog zu allgemeinbildenden Schulen eine
schuljährliche Struktur und damit eine schuljährliche Berechnung der Gebühren
vorsieht, wird angestrebt, die Musikschulgebührensatzung zu Beginn des neuen
Schuljahres 2023/2024 in Kraft zu setzen.
Alternativen:
Die Musikschulsatzung wird nicht verändert. Die bisherigen Grundlagendokumente aus dem Jahr 1996 bleiben gültig. Die Musikschulgebührensatzung wird nicht beschlossen. Die bisherigen Gebührensätze bleiben unverändert.