Sachverhalt:

Die Hansestadt Stralsund unterbreitet mit ihren Kultureinrichtungen im Amt für Kultur, Welterbe und Medien Angebote der kulturellen Bildung und Freizeitgestaltung. Über viele Jahre konnte ein stabiles Angebots- und Preisniveau gehalten werden. Eine differenzierte Preisgestaltung hat zudem den Zugang, die Teilhabe und eine vielseitige Freizeitgestaltung vieler Menschen ermöglicht.

 

In der angespannten Haushaltslage ist Ziel der Hansestadt Stralsund, ihre Kultur- und Bildungsangebote aufrecht zu erhalten und auch weiterhin Zugänge zu Literatur, Medien, Archivdokumenten und Museumsbeständen, zu musikalischer wie tänzerischer Ausbildung und zu umweltpädagogischen wie zoologischen Themen und Veranstaltungen zu eröffnen.

 

Im Zuge der notwendigen Haushaltskonsolidierung ist daher ausgabenseitig ein fortgesetzt sparsames Wirtschaften erforderlich, einnahmeseitig die kritische Überprüfung der aktuellen Preisgestaltung für Leistungen angezeigt.

 

Um den bestehenden negativen Salden entgegenzuwirken, die angesichts der Mehrbelastungen des Haushalts durch Kostensteigerungen bei Dienstleistungen (u.a. Unterhaltung, Instandsetzung, Bewachung, Reinigung) und bei den Personalaufwendungen entstehen, wurden die Entgeltordnungen von Stadtarchiv, Zoo und Stadtbibliothek sowie die Gebührensatzung der Musikschule einer Prüfung unterzogen.

 

Im Ergebnis dieser Prüfung wird eine differenzierte Erhöhung der Entgelte und Gebühren vorgeschlagen, um den selbst erwirtschafteten Anteil zur Kostendeckung der jeweiligen Kultureinrichtungen zu erhöhen und einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

1. die neue Satzung der Musikschule der Hansestadt Stralsund (Musikschulsatzung) gemäß Anlage 1.

2. die geänderte Gebührensatzung für die Musikschule der Hansestadt Stralsund (Musikschulgebührensatzung) gemäß Anlage 2 auf Grundlage der Gebührenkalkulation gemäß Anlage 6.

 


Lösungsvorschlag:

Angesichts der beschriebenen Rahmenbedingungen soll die Musikschulgebührensatzung geändert und die Musikschulsatzung neu gefasst werden.

 

Die Grundlagendokumente der Musikschule (Musikschulsatzung und Musikschulordnung) stammen aus dem Jahr 1996. Deshalb wird die Neufassung der Musikschulsatzung 2023 vorgeschlagen, die alle wichtigen Inhalte der bisherigen Grundlagendokumente enthält, zusammenfasst und fortschreibt.

 

Die Musikschulgebührensatzung stammt aus dem Jahr 2008. Ihre Struktur wurde beibehalten, die Gebührensätze erhöht. Auch nach den Gebührensteigerungen bleibt gewährleistet, den Zugang zur Musikschule unabhängig von der finanziellen Situation der Elternhäuser zu ermöglichen. Das wird durch den Erhalt aller Ermäßigungstatbestände (Sozialermäßigungen, Familien- und Mehrfachermäßigungen) und die im Vergleich zu anderen öffentlichen, gemeinnützigen Musikschulen der Region moderaten Gebührenhöhen erreicht. Auch bleibt die Musikschule Akzeptanzstelle für Leistungen aus Bildung und Teilhabe für Schülerinnen und Schüler der Gruppe S.

Da die Musikschule analog zu allgemeinbildenden Schulen eine schuljährliche Struktur und damit eine schuljährliche Berechnung der Gebühren vorsieht, wird angestrebt, die Musikschulgebührensatzung zu Beginn des neuen Schuljahres 2023/2024 in Kraft zu setzen.

 


Alternativen:

Die Musikschulsatzung wird nicht verändert. Die bisherigen Grundlagendokumente aus dem Jahr 1996 bleiben gültig. Die Musikschulgebührensatzung wird nicht beschlossen. Die bisherigen Gebührensätze bleiben unverändert.