Sachverhalt:
Die Hansestadt Stralsund unterbreitet mit ihren Kultureinrichtungen im
Amt für Kultur, Welterbe und Medien Angebote der kulturellen Bildung und
Freizeitgestaltung. Über viele Jahre konnte ein stabiles Angebots- und
Preisniveau gehalten werden. Eine differenzierte Preisgestaltung hat zudem den
Zugang, die Teilhabe und eine vielseitige Freizeitgestaltung vieler Menschen
ermöglicht.
In der angespannten Haushaltslage ist es Ziel der Hansestadt Stralsund,
ihre Kultur- und Bildungsangebote aufrecht zu erhalten und auch weiterhin
Zugänge zu Literatur, Medien, Archivdokumenten und Museumsbeständen, zu
musikalischer wie tänzerischer Ausbildung und zu umweltpädagogischen wie
zoologischen Themen und Veranstaltungen zu eröffnen.
Im Zuge der notwendigen Haushaltskonsolidierung ist daher ausgabenseitig
ein fortgesetzt sparsames Wirtschaften erforderlich, einnahmenseitig die
kritische Überprüfung der aktuellen Preisgestaltung für Leistungen und Produkte
angezeigt.
Um den bestehenden negativen Salden entgegenzuwirken, die angesichts der
Mehrbelastungen des Haushalts durch Kostensteigerungen bei Dienstleistungen (u.
a. Unterhaltung, Instandsetzung, Bewachung, Reinigung) und bei den
Personalaufwendungen entstehen, wurden die Entgeltordnungen von Stadtarchiv,
Zoo und Stadtbibliothek sowie die Gebührensatzung der Musikschule einer Prüfung
unterzogen.
Im Ergebnis dieser Prüfung wird eine differenzierte Erhöhung der
Entgelte und Gebühren vorgeschlagen, um den selbst erwirtschafteten Anteil zur
Kostendeckung der jeweiligen Kultureinrichtungen zu erhöhen und einen Beitrag
zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die geänderte Entgeltordnung der Stadtbibliothek Stralsund gemäß Anlage 1. Die neue Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Stralsund tritt am 1. November 2023 in Kraft.
Lösungsvorschlag:
Angesichts der beschriebenen Rahmenbedingungen soll die Entgeltordnung der Stadtbibliothek der Hansestadt Stralsund geändert werden.
Unverändert bleibt die entgeltfreie Nutzung für Minderjährige bis zum 18. Lebensjahr. Die Stadtbibliothek fördert als Bildungspartner von Kindertagesstätten und Schulen durch vielfältige Lernangebote die Freude am Lesen und bietet freien Zugang zu Bildung und Medien. Weiterhin unverändert bleiben die Entgelte für Fernleihen. Der Dienst der Fernleihe stellt Fachliteratur aus Hochschul- bzw. Universitätsbibliotheken für Bildung und Lehre zur Verfügung.
Die Mitglieder des Fördervereins Stadtbibliothek Stralsund e.V. unterstützen die Arbeit und Aufgabenerfüllung der Stadtbibliothek. Für ihr ehrenamtliches Engagement können Mitglieder des Fördervereins künftig eine entgeltfreie Jahreskarte in Anspruch nehmen.
Änderungen sind vorgesehen im Bereich der Entgelte für Jahres- und Familienkarten. Sie erhöhen sich um 3 EUR pro Jahr. Die Säumnisentgelte erhöhen sich um 0,10 EUR pro Öffnungstag und Medium.
Alternativen: Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund stimmt der geänderten Entgeltordnung der Stadtbibliothek Stralsund nicht zu.