Sachverhalt:

Die Hansestadt Stralsund unterbreitet mit ihren Kultureinrichtungen im Amt für Kultur, Welterbe und Medien Angebote der kulturellen Bildung und Freizeitgestaltung. Über viele Jahre konnte ein stabiles Angebots- und Preisniveau gehalten werden. Eine differenzierte Preisgestaltung hat zudem den Zugang, die Teilhabe und eine vielseitige Freizeitgestaltung vieler Menschen ermöglicht.

 

In der angespannten Haushaltslage ist es Ziel der Hansestadt Stralsund, ihre Kultur- und Bildungsangebote aufrecht zu erhalten und auch weiterhin Zugänge zu Literatur, Medien, Archivdokumenten und Museumsbeständen, zu musikalischer wie tänzerischer Ausbildung und zu umweltpädagogischen wie zoologischen Themen und Veranstaltungen zu eröffnen.

 

Im Zuge der notwendigen Haushaltskonsolidierung ist daher ausgabenseitig ein fortgesetzt sparsames Wirtschaften erforderlich, einnahmenseitig die kritische Überprüfung der aktuellen Preisgestaltung für Leistungen und Produkte angezeigt.

 

Um den bestehenden negativen Salden entgegenzuwirken, die angesichts der Mehrbelastungen des Haushalts durch Kostensteigerungen bei Dienstleistungen (u. a. Unterhaltung, Instandsetzung, Bewachung, Reinigung) und bei den Personalaufwendungen entstehen, wurden die Entgeltordnungen von Stadtarchiv, Zoo und Stadtbibliothek sowie die Gebührensatzung der Musikschule einer Prüfung unterzogen.

 

Im Ergebnis dieser Prüfung wird eine differenzierte Erhöhung der Entgelte und Gebühren vorgeschlagen, um den selbst erwirtschafteten Anteil zur Kostendeckung der jeweiligen Kultureinrichtungen zu erhöhen und einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die geänderte Entgeltordnung der Stadtbibliothek Stralsund gemäß Anlage 1. Die neue Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Stralsund tritt am 1. November 2023 in Kraft.

 


Lösungsvorschlag:

Angesichts der beschriebenen Rahmenbedingungen soll die Entgeltordnung der Stadtbibliothek der Hansestadt Stralsund geändert werden.

 

Unverändert bleibt die entgeltfreie Nutzung für Minderjährige bis zum 18. Lebensjahr. Die Stadtbibliothek fördert als Bildungspartner von Kindertagesstätten und Schulen durch vielfältige Lernangebote die Freude am Lesen und bietet freien Zugang zu Bildung und Medien. Weiterhin unverändert bleiben die Entgelte für Fernleihen. Der Dienst der Fernleihe stellt Fachliteratur aus Hochschul- bzw. Universitätsbibliotheken für Bildung und Lehre zur Verfügung.

 

Die Mitglieder des Fördervereins Stadtbibliothek Stralsund e.V. unterstützen die Arbeit und Aufgabenerfüllung der Stadtbibliothek. Für ihr ehrenamtliches Engagement können Mitglieder des Fördervereins künftig eine entgeltfreie Jahreskarte in Anspruch nehmen.

 

Änderungen sind vorgesehen im Bereich der Entgelte für Jahres- und Familienkarten. Sie erhöhen sich um 3 EUR pro Jahr. Die Säumnisentgelte erhöhen sich um 0,10 EUR pro Öffnungstag und Medium.

 

 


Alternativen: Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund stimmt der geänderten Entgeltordnung der Stadtbibliothek Stralsund nicht zu.