Sachverhalt:

Der Erwerb des Geländes der ehemaligen Volkswerft durch die Hansestadt Stralsund umfasste neben den Grundstücken und aufstehenden Gebäuden auch diverse Betriebs- und Produktionsmittel. Diese wurden in das Anlagevermögen der Hansestadt Stralsund übernommen. Die erforderliche Bestandaufnahme und die monetäre Bewertung aller Vermögensgegenstände wurde mit Begleitung von PWC im Jahre 2022 durchgeführt.

 

Weiter wurde geprüft, ob und wie weit einzelne Vermögensgegenstände durch die Hansestadt Stralsund im Rahmen der Vermietung/Verpachtung selbst genutzt, bewirtschaftet oder an die Pächter veräußert werden sollen. Dies dient neben einer effizienten Bewirtschaftung insbesondere auch der Kostenoptimierung. Eine Vermietung von Betriebsmitteln ist für die Hansestadt Stralsund kostenintensiver, da neben den Kosten für Instandhaltung und Ersatzbeschaffung auch die Abschreibung und der administrative Aufwand negativ zu Buche schlägt.

 

Im Ergebnis dieser Prüfung wurden im Rahmen der Vermögensbewertung entsprechende Betriebsmittelgruppen zur Veräußerung ins Umlaufvermögen gegeben. Dabei handelt es sich um eine Vielzahl Werkzeuge, Werkzeugkisten, Arbeitsmaterialien, Handwerkzeuge, Elektrowerkzeuge, Transportmittel, Hebezeug, Prüf- und Messgeräte, größere Elektrogeräte (z.B. Schweissgeräte) sowie verschiedene Fahrzeuge. Nach Verkauf werden die entsprechenden Positionen im Anlagevermögen aufgelöst und entsprechend der Haushalt durch den Erlös sowie durch die geringere Abschreibung entlastet. 

 

Der zunehmende Verpachtungsstand und die positive Entwicklung im Maritimen Industrie- und Gewerbepark führt zu einer steigenden Produktivität der Pächter und einer entsprechenden Nachfrage an Produktions- und Betriebsmitteln. Die bisherigen Vertragsverhandlungen mit unterschiedlichen Pächtern waren bedingt durch die Einzelanforderungen sowie verschiedenen Branchen sehr zeitintensiv. Zusagen von Pächtern sind i.d.R. mit einer kurzen Bindungsfrist versehen, da u.a. durch die aktuelle Lage am Kapitalmarkt oder die Auftragslage eine kurzfristige Entscheidung erforderlich ist. Auf Seiten der Hansestadt Stralsund sind die Entscheidungsprozesse unter Einhaltung der aktuellen Wertgrenzen mit einer langen Vorlaufzeit unter dem Entscheidungsvorbehalt vorzubereiten. So kann kurzfristigen Anfragen oftmals nicht entsprochen werden.

 

Um alle Pächter gleich behandeln und die Veräußerungen zeitnah vornehmen zu können, wird vorgeschlagen, dass die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, Vorlagen zu Verkäufen ausschließlich im Hauptausschuss bzw. in der Bürgerschaft, nicht aber im Ausschuss für Finanzen und Vergabe und im zeitweiligen Ausschuss Volkswerft zu beraten und hierfür ggf. auch Sondersitzungen des Hauptausschusses einzuberufen. Der zeitweilige Ausschuss Volkswerft wird auf seinen regelmäßigen Sitzungen über jeweils erfolgte Verkäufe unterrichtet.

 

Der Verkauf an die Pächter erfolgt unter der Auflage, dass die Gegenstände an die Hansestadt Stralsund zurückfallen, sollte vor dem Ablauf von 2 Jahren das Pachtverhältnis beendet werden. Bei allen Verkäufen werden die kommunalrechtlichen Vorgaben beachtet.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, Einzelverträge zur Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen des Maritimen Industrie- und Gewerbeparks Volkswerft ausschließlich im Hauptausschuss bzw. in der Bürgerschaft zu beraten und zu beschließen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den zeitweiligen Ausschuss „Volkswerft“ regelmäßig über die erfolgten Verkäufe zu informieren.


Lösungsvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, Einzelverträge zur Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen des Maritimen Industrie- und Gewerbeparks Volkswerft ausschließlich im Hauptausschuss bzw. in der Bürgerschaft zu beraten und zu beschließen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den zeitweiligen Ausschuss „Volkswerft“ regelmäßig über die erfolgten Verkäufe zu informieren.

 


Alternativen:

Jeder einzelne Verkauf wird in den jeweiligen Gremien der Bürgerschaft beraten und erst anschließend durch Hauptausschuss oder Bürgerschaft genehmigt. Es besteht das Risiko, dass Verträge aufgrund der lang andauernden Entscheidungsfindung nicht zustande kommen sowie einer Ungleichbehandlung der Pächter je nach Gremienterminkalender.