Betreff
Zustimmung zur Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund und Ernennung zum Ehrenbeamten
Vorlage
B 0026/2023
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Nach Rücktritt des bisherigen Wehrführers war die Wahl eines neuen Wehrführers erforderlich. Die Mitgliedsversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund hat am 25.02.2023 den Kameraden Johannes Zeuner zum Ortswehrführer gewählt.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des Ortswehrführers der Zustimmung der Bürgerschaft. Der Wehrführer ist nach § 12 Abs. 1 BrSchG M-V für die Amtszeit von Ehrenbeamten zu ernennen. Nach § 9 Abs. 5 BrSchG M-V erhalten Freiwillige Feuerwehren in Städten mit Berufsfeuerwehren den Status einer Ortsfeuerwehr. Der Wehrführer ist somit Ortswehrführer.

 

Kamerad Zeuner, geboren am 13.07.1991, ist seit 01.02.2001 Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund und bekleidet seit dem 20.02.2016 das Ehrenamt des stellvertretenden Ortswehrführers.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestätigt die Wahl des Ortswehrführers und beruft den Kameraden Johannes Zeuner für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis. Der Ortswehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 170,00 EUR.

 


Lösungsvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestätigt die Wahl des Ortswehrführers und beruft den Kameraden Johannes Zeuner für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis. Der Ortswehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 170,00 EUR.

 


Alternativen:

 

Keine