Betreff
Wahl der Gemeindewahlleitung der Hansestadt Stralsund
Vorlage
B 0022/2023
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Gemäß § 9 Abs. 3 i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 3. Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) wählt die Gemeindevertretung eine Gemeindewahlleiterin oder einen Gemeindewahlleiter (Gemeindewahlleitung) und deren Stellvertretung. Nach § 9 Abs. 1 LKWG M-V trägt die Gemeindewahlleitung im Rahmen ihrer Aufgaben die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen in ihrem Zuständigkeitsbereich.

 

Der derzeitige Gemeindewahlleiter, Klaus Gawoehns wird demnächst in den Ruhestand treten. Insoweit ist erforderlich und sinnvoll, rechtzeitig die Nachfolge zu wählen. Die Wahl gilt für zukünftige Kommunalwahlen in der Hansestadt Stralsund. Die nächste planmäßige Kommunalwahl findet voraussichtlich im Mai 2024 statt. Der bisherige Stellvertreter des Wahlleiters, Herr Harry Dalm (gewählt am 23.01.2014, Beschluss Nr. 2014-V-01-1087) soll in diesem Amt verbleiben.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Frau Andrea Romberg wird gemäß § 9 Abs. 3 i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 3. Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) zur Gemeindewahlleiterin gewählt.  


Lösungsvorschlag:

Es wird vorgeschlagen, Frau Andrea Romberg als Gemeindewahlleiterin zu wählen. Frau Romberg ist Leiterin der Organisationsabteilung, zu deren Aufgaben die Wahlorganisation ohnehin gehört.

 


Alternativen:

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass eine andere Person gewählt wird. Aufgrund der organisatorischen Zuordnung der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen im Amt für zentrale Dienste, ist die vorgeschlagene Variante am effektivsten.