Betreff
Stopp der Naturzerstörung vor Rügen und Lubmin
Einreicher: Bürgerschaftsmitglied Michael Adomeit, Fraktion CDU/FDP, Fraktion Bürger für Stralsund, Fraktion DIE LINKE./SPD
Vorlage
DAn 0001/2023
Art
Dringlichkeitsanträge

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich durch Ausübung der städtischen Mitgliedschaftsrechte im Städte- und Gemeindetag M-V, im Regionalen Planungsverband Vorpommern sowie im Tourismusverband MV gegen die Einrichtung der LNG-Terminals vor Lubmin und Rügen einzusetzen.

 

 


Begründung:

I.

Die Hansestadt Stralsund ist als „Tor zur Insel Rügen“ von der Intaktheit der dortigen Natur und insbesondere der Gewässer stark abhängig. Die Einrichtung der o. g. LNG-Terminals beeinträchtigt durch die damit verbundenen Umwelteinwirkungen auf empfindliche Weise das ökologische Gleichgewicht in der Region. Es hat sich am Beispiel des LNG-Terminals in Wilhelmshaven etwa gezeigt, dass eine Belastung der Gewässer durch Chloreinleitung zu befürchten ist.

 

Durch den aufkommenden Schiffsverkehr in unmittelbarer Sicht- und Hörweite zu den beliebten Seebädern wird zudem der Inseltourismus negativ beeinträchtigt, was sich seinerseits auch einen Rückgang des Tourismus in der Hansestadt Stralsund erwarten lässt. Die tourismusnahen Einnahmen der Hansestadt Stralsund (Übernachtungssteuer, Gewerbesteuer etc.) dienen maßgeblich auch der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Die Hansestadt Stralsund hat daher ein erhebliches Interesse an einem funktionierenden Tourismus auf der Insel Rügen, der somit auch die Einnahmesituation in der Hansestadt Stralsund berührt.

 

II.

Die Entscheidung über die Errichtung eines LNG-Terminals ist grundsätzlich eine Bundesaufgabe gem. Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG, dem EnWG sowie dem LNGG und damit prinzipiell der Entscheidungs- bzw. Befassungskompetenz der Hansestadt Stralsund entzogen. Es handelt sich bei den im Beschlusstext genannten Verbänden jedoch nicht um privat organisierte Vereinigungen, sondern um kommunalverfassungsrechtlich bzw. landesgesetzlich vorgesehene Verbände mit gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der kommunalen Interessenvertretung und -beteiligung, über die eine Befassung mit dem Thema LNG-Terminals für die Hansestadt Stralsund ermöglicht wird:

 

-       Der Städte- und Gemeindetag M-V ist kommunaler Interessenvertretungsverband im Sinne des § 6 KV M-V und daher von der Landesregierung und dem Landtag anzuhören bzw. zu beteiligen, wenn gemeindliche Belange durch Rechtssetzung berührt werden.

 

-       Der Tourismusverband MV ist ein auch gesetzlich anerkannter Interessenverband (etwa in § 9 Kurortgesetz M-V) für Tourismusangelegenheiten. Satzungsmäßiger Zweck ist es, alle Maßnahmen zu fördern, die der Pflege des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern dienen und die diesbezüglichen gemeindlichen Interessen auch etwa gegenüber dem Land oder dem Bund zu vertreten.

 

-       Der regionale Planungsverband Vorpommern ist ein Verband nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 LPIG M-V und hat nach seiner Satzung u. a. die Aufgabe, Stellungnahmen im Rahmen von Verfahren zu Planungen, Maßnahmen und Vorhaben von regionaler Bedeutung abzugeben.

 

Durch Ihre Mitgliedschaft in diesen Verbänden sind der Hansestadt Stralsund daher aus den Verbandssatzungen sowie dem Landesrecht Möglichkeiten eingeräumt, sich zur Wahrnehmung ihrer kommunalen Interessen mit dem Thema der LNG-Terminals in der Bürgerschaft zu befassen und über die entsprechende Ausübung der Mitgliedschaftsrechte in den Verbänden zu entscheiden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

Michael Adomeit                                                                   Dr. Ronald Zabel                   

Einzelbürgerschaftsmitglied                                                  Vorsitzender Fraktion CDU/FDP

 

 

 

 

 

 

Andrea Kühl                                                                           Michael Philippen

Vorsitzende Fraktion DIE LINKE./SPD                                Vorsitzender Fraktion Bürger für Stralsund