Einreicher: Bürgerschaftsmitglied Michael Adomeit, Fraktion CDU/FDP, Fraktion Bürger für Stralsund, Fraktion DIE LINKE./SPD
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, sich durch Ausübung der städtischen
Mitgliedschaftsrechte im Städte- und Gemeindetag M-V, im Regionalen
Planungsverband Vorpommern sowie im Tourismusverband MV gegen die Einrichtung
der LNG-Terminals vor Lubmin und Rügen einzusetzen.
Begründung:
I.
Die Hansestadt
Stralsund ist als „Tor zur Insel Rügen“ von der Intaktheit der dortigen Natur
und insbesondere der Gewässer stark abhängig. Die Einrichtung der o. g.
LNG-Terminals beeinträchtigt durch die damit verbundenen Umwelteinwirkungen auf
empfindliche Weise das ökologische Gleichgewicht in der Region. Es hat sich am
Beispiel des LNG-Terminals in Wilhelmshaven etwa gezeigt, dass eine Belastung
der Gewässer durch Chloreinleitung zu befürchten ist.
Durch den
aufkommenden Schiffsverkehr in unmittelbarer Sicht- und Hörweite zu den
beliebten Seebädern wird zudem der Inseltourismus negativ beeinträchtigt, was
sich seinerseits auch einen Rückgang des Tourismus in der Hansestadt Stralsund
erwarten lässt. Die tourismusnahen Einnahmen der Hansestadt Stralsund
(Übernachtungssteuer, Gewerbesteuer etc.) dienen maßgeblich auch der Erfüllung
öffentlicher Aufgaben. Die Hansestadt Stralsund hat daher ein erhebliches
Interesse an einem funktionierenden Tourismus auf der Insel Rügen, der somit
auch die Einnahmesituation in der Hansestadt Stralsund berührt.
II.
Die Entscheidung
über die Errichtung eines LNG-Terminals ist grundsätzlich eine Bundesaufgabe
gem. Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG, dem EnWG sowie dem LNGG und damit prinzipiell
der Entscheidungs- bzw. Befassungskompetenz der Hansestadt Stralsund entzogen.
Es handelt sich bei den im Beschlusstext genannten Verbänden jedoch nicht um
privat organisierte Vereinigungen, sondern um kommunalverfassungsrechtlich bzw.
landesgesetzlich vorgesehene Verbände mit gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der
kommunalen Interessenvertretung und -beteiligung, über die eine Befassung mit
dem Thema LNG-Terminals für die Hansestadt Stralsund ermöglicht wird:
-
Der
Städte- und Gemeindetag M-V ist kommunaler Interessenvertretungsverband im
Sinne des § 6 KV M-V und daher von der Landesregierung und dem Landtag
anzuhören bzw. zu beteiligen, wenn gemeindliche Belange durch Rechtssetzung
berührt werden.
-
Der
Tourismusverband MV ist ein auch gesetzlich anerkannter Interessenverband (etwa
in § 9 Kurortgesetz M-V) für Tourismusangelegenheiten. Satzungsmäßiger Zweck
ist es, alle Maßnahmen zu fördern, die der Pflege des Tourismus in
Mecklenburg-Vorpommern dienen und die diesbezüglichen gemeindlichen Interessen
auch etwa gegenüber dem Land oder dem Bund zu vertreten.
-
Der
regionale Planungsverband Vorpommern ist ein Verband nach § 12 Abs. 1 Nr. 3
LPIG M-V und hat nach seiner Satzung u. a. die Aufgabe, Stellungnahmen im
Rahmen von Verfahren zu Planungen, Maßnahmen und Vorhaben von regionaler
Bedeutung abzugeben.
Durch Ihre
Mitgliedschaft in diesen Verbänden sind der Hansestadt Stralsund daher aus den
Verbandssatzungen sowie dem Landesrecht Möglichkeiten eingeräumt, sich zur
Wahrnehmung ihrer kommunalen Interessen mit dem Thema der LNG-Terminals in der
Bürgerschaft zu befassen und über die entsprechende Ausübung der
Mitgliedschaftsrechte in den Verbänden zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Michael Adomeit Dr. Ronald Zabel
Einzelbürgerschaftsmitglied Vorsitzender Fraktion CDU/FDP
Andrea Kühl Michael Philippen
Vorsitzende Fraktion DIE LINKE./SPD Vorsitzender Fraktion Bürger für Stralsund